13.09.2026

UFOs in Spain: Defense may have run out of time to deliver its files
The Transparency Council ordered the Ministry of Defense to report on the files, reports, and investigations it holds regarding Unidentified Anomalous Phenomena, the former UFOs, and granted it ten business days from the notification of the resolution.
UFOs in Spanien: Verteidigungsministerium könnte Frist zur Herausgabe der Akten verpasst haben
Der Transparenzrat hat das Verteidigungsministerium angewiesen, Auskunft über die in seinem Besitz befindlichen Akten, Berichte und Untersuchungen zu „nicht identifizierten anomalen Phänomenen“ – den ehemaligen UFOs – zu erteilen, und ihm dafür eine Frist von zehn Werktagen ab Zustellung des Beschlusses eingeräumt.

The ruling is dated August 19, so the deadline may have already expired; however, the exact date on which Defense formally received the resolution does not appear in the consulted public documentation and does not allow for speaking yet of non-compliance.
El Español reported this Saturday the existence and content of the file.
The Transparency and Good Governance Council estimated a claim against Defense and ordered it to provide information on the so-called Unidentified Anomalous Phenomena, FANI, the designation that has replaced the traditional term UFO in official documentation.
The resolution R CTBG 0867/2026 officially appears among the resolutions estimated by the Council during August and is addressed to the Ministry of Defense. The agency itself summarizes the matter with three key words: defense, FANI, and information, and notes that the origin of the claim was the silence of the Administration.
The resolution establishes that Defense must provide the information within a maximum period of ten business days.
More than three weeks have passed since then.
If Defense received the notification that same day or on immediately subsequent dates, the ten business days would have already ended at the beginning of September.
For example, if the notification had occurred on August 19, the deadline would have concluded approximately on September 2, excluding Saturdays and Sundays.
But legally the clock does not necessarily start running on the day a resolution is signed.
It begins when it is notified to the obligated agency.
And the exact date on which the Ministry formally received R CTBG 0867/2026 does not appear in the public information that Demócrata has been able to consult.
This detail prevents affirming, as of today, that Defense has failed to comply.
It does allow for pointing out that, unless a considerably later notification than the signing occurred, the deadline should already be expired.
It is also not publicly recorded that Defense has delivered the documentation.
Der Beschluss ist auf den 19. August datiert, sodass die Frist möglicherweise bereits abgelaufen ist; das genaue Datum, an dem das Verteidigungsministerium die Entscheidung förmlich erhielt, geht jedoch nicht aus den eingesehenen öffentlichen Unterlagen hervor, weshalb man noch nicht von einer Nichteinhaltung sprechen kann.
Die Zeitung „El Español“ berichtete an diesem Samstag über die Existenz und den Inhalt des Vorgangs.
Der Rat für Transparenz und gute Regierungsführung (CTBG) gab einem Antrag gegen das Verteidigungsministerium statt und wies dieses an, Informationen zu den sogenannten „Unidentified Anomalous Phenomena“ (FANI) bereitzustellen – eine Bezeichnung, die in offiziellen Dokumenten den herkömmlichen Begriff UFO abgelöst hat.
Der Beschluss R CTBG 0867/2026 ist offiziell in der Liste der vom Rat im August stattgegebenen Anträge aufgeführt und an das Verteidigungsministerium gerichtet. Die Behörde selbst fasst die Angelegenheit mit drei Schlagworten zusammen – Verteidigung, FANI und Information – und merkt an, dass der Antrag durch das Ausbleiben einer Reaktion der Verwaltung (das sogenannte „Verwaltungsschweigen“) veranlasst wurde.
Der Beschluss legt fest, dass das Verteidigungsministerium die Informationen innerhalb einer Frist von maximal zehn Werktagen bereitstellen muss.
Seitdem sind mehr als drei Wochen vergangen.
Hätte das Verteidigungsministerium die Benachrichtigung noch am selben Tag oder unmittelbar danach erhalten, wäre die Zehn-Tage-Frist bereits Anfang September abgelaufen.
Wäre die Benachrichtigung beispielsweise am 19. August erfolgt, hätte die Frist – unter Ausschluss von Samstagen und Sonntagen – etwa am 2. September geendet.
Rechtlich gesehen beginnt die Frist jedoch nicht zwangsläufig an dem Tag zu laufen, an dem ein Beschluss unterzeichnet wird.
Sie beginnt erst mit der Zustellung an die betreffende Behörde.
Das genaue Datum, an dem das Ministerium den Beschluss R CTBG 0867/2026 förmlich erhielt, ist in den öffentlichen Informationen, die „Demócrata“ einsehen konnte, nicht verzeichnet.
Aufgrund dieses fehlenden Details lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Gewissheit sagen, dass das Verteidigungsministerium seiner Pflicht nicht nachgekommen ist.
Man kann jedoch darauf hinweisen, dass die Frist – sofern die Zustellung nicht erst deutlich nach der Unterzeichnung erfolgte – bereits abgelaufen sein dürfte.
Zudem gibt es keine öffentlichen Hinweise darauf, dass das Verteidigungsministerium die Unterlagen bereits übermittelt hat.
What does Transparency want to know exactly about UFOs
The request that originated the file goes far beyond consulting old sightings.
The citizen requested to know what documentation, technical reports, administrative files, and investigations the State currently holds on the so-called Unidentified Anomalous Phenomena.
The request specifically targets the Ministry of Defense and the Air and Space Force.
It also aims to know if there are other bodies of the General Administration of the State that safeguard similar documentation.
And it raises a third issue that is especially sensitive: what is the classification status of those documents.
That is to say, what material remains secret or reserved.
The most interesting question: if Spain retains new files
Spain has already made a considerable part of its historical archives public.
The so-called UFO File began to be declassified in 1991 and can currently be consulted through the Virtual Defense Library.
The collection includes 80 files and around 1,900 pages of documentation related to sightings recorded in Spanish airspace.
The public archives cover phenomena from 1962 to 1995.
The new claim precisely points to the gap that remains afterwards.
More than thirty years have passed.
The question is whether Defense has continued to record, investigate, or document aerial phenomena that it could not initially identify.
The resolution does not state that those files exist.
It compels the Ministry to say whether they exist.
From San Javier to Morón: what Spain has made public
The historical files begin with a case that occurred in San Javier, Murcia, in 1962.
The public series ends in 1995 with documentation related to Morón, Sevilla.
Between both extremes, there are military reports, testimonies from pilots and citizens, sketches, investigations, and internal communications.
The declassification did not mean that Defense considered those phenomena to be extraterrestrial.
A UFO was, literally, a flying object that could not be identified initially.
Many files ended up having conventional explanations.
Others simply retained the description of the observed phenomenon with the information available at that time.
Transparency also wants to know what remains classified
The request contains another layer.
It is not enough to identify the files.
The citizen requests to know the administrative status of each document and, in those cases subject to classification, the degree of protection applied.
It also requests to know when they were classified and which body made the decision.
And it adds another particularly current question: whether Defense plans to review that material to study a future declassification.
That is why the eventual response from the Ministry may be more interesting than a simple list of sightings.
It can offer a first photograph of which part of the Spanish file on FANI remains closed to the public.
Defense did not initially respond to the citizen
The file was born precisely because the Ministry did not respond to the access request.
The request was submitted in March.
In the absence of a response, the citizen went to the Transparency Council.
The Council then opened the procedure and ended up estimating his claim.
In its official listing, the CTBG continues to identify resolution 0867/2026 with the word "silence," a reference to the administrative behavior that gave rise to the procedure.
That should not be confused with the current state of compliance.
That the resolution appears labeled as "silence" means that Defense did not respond in the initial phase.
Defense can invoke limits related to national security, defense, or the protection of classified information.
That does not mean it can remain silent.
If it considers that certain documents should not be made public, it will have to justify it according to transparency and official secrets legislation.
There may also be a middle ground.
A document may contain parts whose disclosure is sensitive and others that can indeed be delivered.
The general principle regarding transparency allows for partial access when it is not necessary to protect the entirety of the content because they may affect the security of airspace.
The United States has reopened the debate
The issue coincides with a new international stage of interest in UAP, the term used in the United States.
The Pentagon and the U.S. Congress have developed specific mechanisms in recent years to collect reports from pilots and military personnel and review historical documentation.
Spain does not publicly have an equivalent structure with the same visibility.
The resolution of the Council may offer for the first time an updated picture of what is happening here.
Was genau möchte man im Rahmen der Transparenzanfrage über UFOs wissen?
Die Anfrage, die den Anstoß für diesen Vorgang gab, geht weit über die bloße Einsichtnahme in alte Sichtungsprotokolle hinaus.
Der Antragsteller wollte wissen, über welche Dokumentationen, technischen Berichte, Verwaltungsakten und Untersuchungsergebnisse der Staat derzeit im Zusammenhang mit sogenannten „nicht identifizierten anomalen Phänomenen“ (UAP) verfügt.
Die Anfrage richtet sich gezielt an das Verteidigungsministerium sowie an die Luft- und Weltraumstreitkräfte.
Zudem soll geklärt werden, ob auch andere staatliche Stellen über ähnliche Unterlagen verfügen.
Ein dritter, besonders sensibler Punkt betrifft den Geheimhaltungsstatus dieser Dokumente.
Es geht also darum, welches Material weiterhin als geheim oder vertraulich eingestuft ist.
Die interessanteste Frage: Verfügt Spanien über weitere, neuere Akten?
Spanien hat bereits einen beträchtlichen Teil seiner historischen Archive öffentlich zugänglich gemacht.
Die sogenannte „UFO-Akte“ wurde ab 1991 schrittweise freigegeben und kann heute über die virtuelle Bibliothek des Verteidigungsministeriums eingesehen werden.
Die Sammlung umfasst 80 Akten und rund 1.900 Seiten an Unterlagen zu Sichtungen im spanischen Luftraum.
Die öffentlich zugänglichen Archive decken den Zeitraum von 1962 bis 1995 ab.
Die neue Anfrage zielt genau auf die Lücke ab, die für die Zeit danach besteht.
Inzwischen sind mehr als dreißig Jahre vergangen.
Es stellt sich die Frage, ob das Verteidigungsministerium weiterhin Luftphänomene erfasst, untersucht oder dokumentiert hat, die zunächst nicht identifiziert werden konnten.
Die Entscheidung besagt nicht, dass solche Akten tatsächlich existieren.
Sie verpflichtet das Ministerium lediglich dazu, Auskunft über deren Existenz zu geben.
Von San Javier bis Morón: Was Spanien veröffentlicht hat
Die historischen Akten beginnen mit einem Vorfall, der sich 1962 in San Javier (Murcia) ereignete.
Die öffentlich zugängliche Reihe endet im Jahr 1995 mit Unterlagen zu einem Vorfall in Morón (Sevilla).
Zwischen diesen beiden Eckpunkten finden sich Militärberichte, Aussagen von Piloten und Zivilisten, Skizzen, Untersuchungsergebnisse sowie interne Mitteilungen.
Die Freigabe der Unterlagen bedeutete nicht, dass das Verteidigungsministerium diese Phänomene als außerirdisch einstufte.
Ein UFO war buchstäblich ein Flugobjekt, das zunächst nicht identifiziert werden konnte.
Für viele der gemeldeten Fälle fanden sich letztlich konventionelle Erklärungen.
Andere enthielten lediglich die Beschreibung des beobachteten Phänomens auf der Grundlage der damals verfügbaren Informationen.
Transparenzanfrage auch zu weiterhin geheim gehaltenen Informationen
Die Anfrage umfasst noch einen weiteren Aspekt.
Es reicht nicht aus, die Akten lediglich zu identifizieren. Der Bürger möchte den Verwaltungsstatus jedes Dokuments erfahren sowie – bei als geheim eingestuften Unterlagen – den jeweils angewandten Schutzgrad.
Zudem fragt er nach dem Zeitpunkt der Einstufung und der Stelle, die diese Entscheidung getroffen hat.
Hinzu kommt eine weitere, besonders aktuelle Frage: ob das Verteidigungsministerium plant, dieses Material zu überprüfen, um eine künftige Aufhebung der Geheimhaltung zu prüfen.
Deshalb könnte die letztendliche Antwort des Ministeriums interessanter sein als eine bloße Auflistung von Sichtungen.
Sie könnte einen ersten Einblick darauf gewähren, welcher Teil der spanischen Akte zu FANI (unidentifizierten Luftphänomenen) weiterhin unter Verschluss gehalten wird.
Das Verteidigungsministerium reagierte zunächst nicht auf das Anliegen des Bürgers.
Das Verfahren kam überhaupt erst zustande, weil das Ministerium auf den Antrag auf Informationszugang nicht reagiert hatte.
Der Antrag war im März eingereicht worden.
Da eine Antwort ausblieb, wandte sich der Bürger an den Transparenzrat (CTBG).
Dieser leitete daraufhin ein Verfahren ein und gab dem Antrag schließlich statt.
In seiner offiziellen Übersicht kennzeichnet der CTBG den Beschluss 0867/2026 weiterhin mit dem Vermerk „Schweigen“ – ein Hinweis auf das Verwaltungshandeln, das den Anlass für das Verfahren gab.
Dies darf jedoch nicht mit dem aktuellen Stand der Umsetzung verwechselt werden.
Dass der Beschluss als „Schweigen“ gekennzeichnet ist, bedeutet lediglich, dass das Verteidigungsministerium in der Anfangsphase nicht reagiert hat.
Das Verteidigungsministerium kann sich auf Beschränkungen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit, der Landesverteidigung oder dem Schutz geheimer Informationen berufen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es einfach schweigen darf.
Sollte das Ministerium der Ansicht sein, dass bestimmte Dokumente nicht veröffentlicht werden dürfen, muss es dies unter Berufung auf die Transparenz- und Geheimschutzvorschriften begründen.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Zwischenlösung.
Ein Dokument kann Teile enthalten, deren Offenlegung sensibel ist, während andere durchaus herausgegeben werden können.
Der allgemeine Transparenzgrundsatz erlaubt einen teilweisen Zugang, sofern nicht der gesamte Inhalt geschützt werden muss, etwa weil er die Sicherheit des Luftraums beeinträchtigen könnte.
Die USA haben die Debatte neu entfacht.
Das Thema fällt in eine Phase neuen internationalen Interesses an sogenannten UAP (Unidentified Anomalous Phenomena) – dem in den USA gebräuchlichen Begriff.
Das Pentagon und der US-Kongress haben in den letzten Jahren spezifische Mechanismen entwickelt, um Berichte von Piloten und Militärangehörigen zu erfassen und historische Unterlagen zu sichten.
In Spanien gibt es öffentlich keine vergleichbare Struktur mit ähnlicher Sichtbarkeit.
Der Beschluss des Rates könnte erstmals ein aktuelles Bild der Situation hierzulande vermitteln.
Quelle: Demócrata
