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UFO-Forschung - Aus dem CENAP-Archiv: UFO-History Teil-54

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22.01.2006

Deutschland: Die Himmelspolizei und UFOs

Was wäre wenn ein UFO in den deutschen Luftraum eintritt

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Grundsätzliches vorausgeschickt:

Luftverteidigung - Die Luftverteidigung ist ein eigenständiges operatives Verfahren der Luftstreitkräfte. Sie dient im Frieden der Wahrung der Lufthoheit und hat im Falle der Abwehr die Bekämpfung feindlicher Luftkriegsmittel zum Ziel, um eine feindliche Luftüberlegenheit zu verhindern und die eigenen Streitkräfte bestmöglich vor Angriffen aus der Luft zu schützen.

Luftraumüberwachung - Die Luftraumüberwachung stellt, 1) die Luftraumbeobachtung, 2) die Identifizierung und Klassifizierung der erfassten Flugobjekte, 3) die Erstellung des aktuellen Luftlagebildes, 4) die Gewinnung und Pflege der hiezu erforderlichen Daten, 5) die Bewirtschaftung des militärisch kontrollierten Luftraumes und 6) die Einsatzführung und Einsatzleitung der aktiven Mittel sicher.

Luftraumsicherung - Die Luftraumsicherung ist ebenfalls ein eigenständiges, grundsätzlich von den Erdstreitkräften unabhängiges Einsatzverfahren der Luftstreitkräfte im Rahmen der militärstrategischen Sicherung zur Wahrung der Lufthoheit, wobei die erforderlichen Maßnahmen auch eine effektive Unterstützung der Landstreitkräfte umfassen können. Im Falle der Gefahr von Luftraumverletzungen, die über die normalen Herausforderungen zur Wahrung der Lufthoheit hinausgehen, werden zusätzliche Maßnahmen zur Intensivierung und Verdichtung der Luftraumbeobachtung im Vorfeld des gefährdeten Luftraumes gesetzt. Diese umfassen den lageentsprechenden Einsatz mobiler Radarsysteme vor allem zur Überwachung des unteren Flughöhenbereiches sowie Maßnahmen zur Verstärkung der aktiven Komponente der militärischen Luftraumüberwachung, um eine rasche Reaktion auf Luftraumverletzungen mit angemessenen Einsatzmitteln sicherzustellen.

Diese Maßnahmen schließen auch den Schutz wichtiger gefährdeter Objekte, Anlagen und Einrichtungen der militärischen und zivilen Luftfahrt mit ein. Die Aufgaben der Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung werden bereits im Frieden rund um die Uhr durch das Diensthabende System der Luftraumüberwachung wahrgenommen. Das Diensthabende System arbeitet hiezu eng mit der zivilen Flugsicherung Euro Control zusammen.

Aufgaben der Luftraumüberwachung im Einzelnen: Taktische Führung der im Rahmen der Luftraumüberwachung, der Luftraumsicherung und der Luftverteidigung eingesetzten Einheiten der Luftstreitkräfte; Luftraumbeobachtung mit Erstellung, Dokumentation, Analyse und Verteilung des Luftlagebildes; Leitung des Einsatzes der Abfangjäger; Bewirtschaftung des militärischen Luftraumes und der militärischen Flugsicherung; Geophysikalischer Beratungsdienst für alle Führungsebenen des Heeres; Ausbildung des Personals für den Luftraumüberwachungsdienst; Planung und Leitung nationaler sowie Unterstützung multinationaler Übungen im Bereich der Luftraumüberwachung; Technische Betriebsführung, Materialerhaltung und Materialbewirtschaftung für alle Anlagen des Luftraumbeobachtungssystems; Verwaltung und Erhaltung der diesbezüglich notwendigen Sonderbauten; Permanente Systementwicklung.

Luftraumüberwachungszentrale - Die Luftraumüberwachungszentrale führt im Rahmen des diensthabenden Systems die passive und aktive Luftraumüberwachung durch und erstellt das aktuelle Luftlagebild, das weit über die Grenzen hinausreicht. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ist die Luftraumüberwachungszentrale wie folgt gegliedert: Der Beobachtungs- und Identifizierungsdienst beobachtet den Luftraum über und um das Land und erstellt anhand der vorhandenen Radardaten ein Luftlagebild. Flugziele, die nicht identifiziert werden können, werden unverzüglich weitergemeldet. Bleibt ein Flugziel unbekannt, wird die dem diensthabenden System unterstellte Einsatzbereitschaft, bestehend aus zwei Abfangjägern, alarmiert, um eine Sichtidentifizierung durchzuführen. Der Radarleitdienst führt mittels Radarbild und Funk die Abfangjäger an das unbekannte Flugziel heran. Sind die Abfangjäger am Ziel, können die Piloten Type, Kennzeichen und Herkunft des Luftfahrzeuges feststellen und weitermelden. Die militärische Führung kann dann über die Erteilung von Folgeaufträgen, wie "Wegführen, Landezwang", oder im Verteidigungsfall "Bekämpfen" entscheiden. Routinemäßig werden auch die Überfluggenehmigungen ausländischer Militärluftfahrzeuge aktiv überprüft. Das Analyse- und Dokumentationsteam überwacht ständig die Qualität der auflaufenden Radardaten und koordiniert den Einsatz der im System eingebundenen Radarsensoren. Luftraumverletzungen und andere besondere Ereignisse werden zur Weiterbearbeitung für übergeordnete Führungsebenen analysiert und dokumentiert. Die Dateneingabestelle verwaltet die Überfluggenehmigungen ausländischer Militärluftfahrzeuge. Sie ist für den Flugmelde- und Beratungsdienst verantwortlich.

Wetterdienstzentrale - Bei allen militärischen Einsätzen ist es eine Notwendigkeit, auf die meteorologischen Bedingungen Rücksicht zu nehmen. Aber auch für den Friedensbetrieb des Heeres ist es erforderlich, das Wetter in die Planung von Vorhaben einzubeziehen, denn die Ausbildung der Truppe läuft sparsamer und wirksamer ab, wenn sie dem Wetter angepasst wird. Dabei handelt es sich weniger um das Wetter, wie es landläufig erlebt wird. Es geht vielmehr um Begriffe wie Flugsicht, Wolkenobergrenzen, Vereisung in Wolken oder Luftdichteprofil, um nur einige zu nennen. Mit unterschiedlichen Methoden wie Beobachtungen und Messungen am Erdboden, Messungen mit aufsteigenden Ballon-Sonden, Beobachtungen und Messungen aus Flugzeugen, Fernerkundungen über Bilderfassung durch Wettersatelliten, Vermessung von Niederschlagsgebieten mittels Wetterradar sowie Ortung von Blitzen werden solche Wetterelemente erschlossen.

Nach dieser fundamentalen Einführung und zu Ihrem besseren Verständnis kommen wir zu unserer eigentlichen Geschichte. Am 9.Oktober 2005 berichtete die ´Kleine Zeitung´ aus dem österr. Graz von diesem Geschehen:

>F5-Jets des österreichischen Bundesheeres stiegen wegen französischer Linienmaschine auf

Am Samstag, den 01.10.2005, stiegen in Graz zwei Jets des Typs ?Northrop F-5" des österreichischen Bundesheeres auf. Die Abfangjäger wurden wegen eines französischen Turboprop-Flugzeugs alarmiert, das in den österreichischen Flugraum eingeflogen war. Die Linienmaschine befand sich auf dem Weg in die Slowakei, als sie gegen 10:00 Uhr den österreichischen Luftraum erreichte. Normalerweise starten die Abfangjäger nach einem Alarm über wenig bewohntem Gebiet südlich von Graz. Wegen der Dringlichkeit stiegen sie in dem Fall jedoch direkt über dem Grazer Stadtgebiet auf. Die beiden F5 stellten die Turboprop gemeinsam mit einer Saab 105. Dieses kleine Aufklärungsflugzeug hatte sich bereits zufällig in der Luft befunden.

Der Presseoffizier der Luftstreitkräfte des Bundesheeres, Oskar Krasser, gab Details zur Abfangaktion bekannt. So flog eine der beiden ?Northrop F-5" unmittelbar hinter der Turboprop mit 15 Sitzen her, die zweite ?Northrop F-5" flog direkt neben die französische Maschine. Der Pilot dieser ?Northrop F-5" verständigte sich mit dem französischen Piloten per Handzeichen. Er deutete ihm an, er möge sich bei der zuständigen Kontrollstelle melden. Nachdem die Kontrollstelle an die ?Northrop F-5"-Jets Vollzug meldete, drehten beide Maschinen wieder ab und flogen nach Graz zurück. Laut Krasser geht die österreichische Luftraumkontrolle davon aus, dass der Pilot der französischen Maschine beim Einflug in den fremden Luftraum die üblichen Anmeldeformalitäten vergessen hatte. Er hätte sich ordnungsgemäß bei der österreichischen Luftraumkontrolle melden müssen.

Dieser Einsatz der beiden F5 war nicht der erste Vorfall in diesem Jahr. Insgesamt waren zuvor bereits 76 Schnellstarts von Abfangjägern erfolgt. Diese Starts sind notwendig, um eventuelle Luftraumverletzungen frühzeitig aufzuklären. Krasser bezeichnete dies folgendermaßen: ?Es sind meistens so genannte ,no radio contact´-Situationen." Seinen Angaben nach erfolgen seit dem 11. September 2001 grundsätzlich derartige Abfangaktionen immer dann, wenn ein Pilot die Kontaktaufnahme mit der Bodenleitstelle unterlässt. Militärflugzeuge aus anderen Ländern, die Österreich überfliegen möchten, benötigen dazu grundsätzlich eine Genehmigung, zivile Maschinen nicht, sie müssen sich jedoch rechtzeitig anmelden. Ab und zu kommt es auch vor, dass Maschinen über Österreich fliegen, die sich als zivil ausgeben, in Wirklichkeit jedoch Militärmaschinen sind.<

Auf Österreich komme ich nochmals zurück. Erinnern wir uns zudem: Panik ergriff am 11. Mai 2005 die amerikanische Hauptstadt und wurde über die Medien im ganzen Land verbreitet. Die Ursache war ein Leichtflugzeug aus dem ländlichen Pennsylvania, das von zwei vom Pech verfolgten Piloten versehentlich in den gesperrten Luftraum um Washington DC gesteuert wurde. Alarmglocken schrillten, bewaffnete Sicherheitsleute räumten das Kapitol und kommandierten die Abgeordneten und Senatoren herum. Sie wiesen die Gesetzgeber in lautem Befehlston an, das Parlament nicht gehend, sondern rennend zu verlassen. Andere Einheiten des Sicherheitsdienstes vertrieben Richter aus dem Obersten Gericht. Währenddessen wurde Vizepräsident Dick Cheney in einem Autokonvoi an einen "unbekannten Ort" verbracht. Präsident George W. Bush wurde erst nach Ende des Zwischenfalls unterrichtet. Der Secret Service sah keine Veranlassung, seine tägliche Routine zu unterbrechen, und ließ ihn ungestört einen Mountainbike-Ausflug in einem Park in Maryland beenden. Während in Washington 35.000 Menschen in großer Hast evakuiert wurden, blieb am andern Ufer des Potomac Rivers, in Virginia, die Arbeit des Pentagon unbeeinträchtigt. Dort erwog Verteidigungsminister Donald Rumsfeld bereits, den Befehl zum Abschuss des verirrten Flugzeugs zu geben. Schließlich eskortierten zwei F-26 Jäger der Air Force das Flugzeug zu einem nahegelegenen Flugplatz. Bei dieser 45-minütige Episode wurde zum ersten Mal die höchste Alarmstufe Rot nach dem Alarmsystem des Heimatschutzministerium ausgerufen... Der Zwischenfall war nicht der erste dieser Art. Verletzungen des gesperrten Luftraums über dem Weißen Haus und dem Kapitol sind nicht ungewöhnlich. 1994 flog ein Pilot in selbstmörderischer Absicht mit einer anderen Cessna gegen das Weiße Haus, wobei er so gut wie keinen Schaden anrichtete. In den zehn Jahren vor dem "9/11" gab es mindestens 90 Verletzungen des gesperrten Luftraums.

Dies war für mich Ausgangspunkt mich einmal mehr näher mit dem Thema "Einsatzbedingungen für Alarmrotten"-Starts im Falle von Luftraumverletzungen auch hierzulande zu beschäftigen, da dies sicherlich eine spannende Sache ist.

Im wieder einmal hört man aus fernen Landen von Einsätzen ob Aufklärungsverbänden sowie Alarmrotten (1) wenn vermeintliche unidentifizierte Flugobjekte auf dem Radar der Luftraumkonbtrolle erscheinen - insbesondere aus den Zeiten des ´Kalten Kriegs´ (2). Doch wie schaut die Lage hierzulande und diesbezüglich auch im Jetzt aus? Vorneweg - die großen "UFO-Aufklärungseinsätze" gab es über Deutschland (soweit bekannt) wohl nicht in all der ufologisch-gepflegten Dynamik. Trotzdem ist es einmal interessant aufzuzeigen, wie das deutsche Luftverteidigungssystem im Fall der Fälle reagiert. Beschäftigen wir uns mit Deutschlands Himmelspolizei, wenn man so will. Die Luftwaffe hat zwei Alarmrotten: beim Jagdgeschwader 71 "Richthofen" in Wittmund und beim Jagdgeschwader 74 "Mölders" in Neuburg an der Donau. In Wittmund stellt jede der beiden Jagdstaffeln des Geschwaders eine Besatzung für die Alarmrotte. Die Flugzeuge sind jeweils mit zwei Infrarot-Raketen vom Typ "Sidewinder" und einer 20-Millimeter-Kanone bestückt. Beide Verbände fliegen die F4F "Phantom II", die auf einen Entwurf zurückgeht, den die US-Luftwaffe schon in den 60er Jahren flog. Die "Phantom", wegen ihrer starken Rußfahne "Luftverteidigungsdiesel" genannt, soll durch den brandheißen Überlegensheit-Jäger-"Eurofighter" ersetzt werden.

(1) = Eine Alarmrotte ist eine Rotte von Jagdflugzeugen, die zum Start in der kürzestmöglichen Zeit bereitsteht, um Luftraumverletzungen und Flugzeugentführungen zu verhindern. Im Notfall, wie z. B. bei dem Versuch, ein Flugzeug als fliegende Bombe zu benutzen, dürfen die Besatzungen der Jagdflugzeuge dieses auf Anweisung des Bundeskanzler abschießen. In anderen Ländern, beispielsweise Großbritannien und Nordirland, liegt die Befehlsgewalt hierzu komplett beim Militär um eine schnellere Krisenreaktion zu ermöglichen.

(2) = Rücken wir uns schließlich in Erinnerung, dass in der Ära nach dem II.Weltkrieg bis 1990 (also dem Jahr des Zusammenbruchs der alten Sowjetunion) Deutschland die längste Grenze hin zum Ostblock hatte und als "Frontstaat" bei einem etwaig ausbrechenden III.Weltkrieg galt. Über die Luftraumverletzungen durch nicht-gemeldeten Luftverkehr aus jener Ära ist wenig bekannt. Seltsam genug, einiges will ich hier einmal einbringen. Man weiß so z.B. das es im Sommer 1950 Kartoffelkäfer aus Pappe mit Politsprüchen und "F" für "Freiheit" auf der Rückseite werden per Ballons über der DDR abgeworfen. Absender sind das "Gesamtdeutschen Ministerium" und der US-amerikanische Geheimdienst. Einer der politischen Aktivisten hierfür war in Washington, DC Ronald Reagan der als politischer Frontmann den "Friedenskreuzzug" gegen Osteuropa popularisierte. Man erinnere sich auch an den 29.4.1952: Eine DC-4 der Air France auf dem Flug von Frankfurt a.M. (BRD) nach Berlin (West) verläßt den Luftkorridor. Als letztes Mittel beschießen zwei sowjetische MiG-15 das Flugzeug über dem Ort Könnern (Sachsen-Anhalt). Die Maschine wird von 89 Geschossen getroffen, zwei (lt. Air France 4) Passagiere wurden verletzt. Die Landung erfolgte in Tempelhof. Als Folge wird der zivile Luftverkehr von und nach Berlin für kurze Zeit eingestellt. Unbestätigten Angaben zufolge erfolgte der Beschuß durch MiGs des 73.Garde-Jagdfliegerregiments (73 Gw.IAP) aus Köthen. 1953: Die "Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit" verbringt 10,4 Millionen Flugblätter per Ballon in die DDR. Diese Aktion wird auch in den nächsten Jahren fortgesetzt, erst 1959 ist damit Schluß. 2.03.1953: Sowjetische Jagdflugzeuge geben Warnschüsse auf ein britisches Verkehrsflugzeug ab, daß den südlichen Luftkorridor verlassen hat. Am gleichen Tag schießen sowjetische Jagdflugzeuge eine britische Avro Lincoln an der Elbe ab. Die Maschine war rund 120 km in den Luftraum der DDR eingedrungen und antwortete auf die Aufforderung zur Landung durch sowjetische Jäger mit MG-Feuer, worauf die Jagdflugzeuge das Feuer erwiderten ... Sechs der sieben Besatzungsmitglieder starben. Etc - am Ende des Artikels führe ich für die historisch Interessierten weitere Beispiele zu diesem "geheimen Luftkrieg" auf.

Zurück in die Gegenwart und der Frage "Quo Vadis - Luftraumüberwachung?" in Deutschland. Ihr Flugplatz liegt mitten in der norddeutschen Pampa, bei Wittmund, nahe Aurich. Dort ist das Jagdgeschwader 71 "Richthofen" zu Hause, ausgerüstet mit der F4F-"Phantom II". Der Flugplatz strahlt triste Funktionalität aus, die sich aber problemlos steigern läßt, wenn jeweils zwei Besatzungen für 24 Stunden in die platzinterne Diaspora gehen: "auf Alarmrotte" - wie sie hier sagen. Ihre Aufgabe ist klar umrissen: Wann immer es im Luftraum über Deutschland etwas Auffälliges gibt, das sich nicht innerhalb einer Viertelstunde über Funk klären läßt, werden sie hochgejagt, um nachzusehen. Zur Zeit des Kalten Kriegs bedeutete das: Abfangen von Flugzeugen des Warschauer Pakts. Heute im Zweifelsfall den Abschuß eines entführten Passagierflugzeugs. Ihr Kommandeur ist Oberstleutnant Michael Trautermann. Der Notfall heißt hier "Alpha Cramble". Das System ist eine ineinandergreifende, genau abgestimmte Abfolge von Aktionen, an deren Ende erst die Männer in ihrer "Phantom" stehen. Am Anfang steht das nationale Führungs- und Lagezentrum in Kalkar am Niederrhein. Dort wird der Luftverkehr über Deutschland kontrolliert, 1200 Flugbewegungen gleichzeitig, vom Segelflieger bis zum Lufthansa-Jumbo.

Auffälligkeiten - Anomalien - gibt es dabei schon viele. Da meldet sich ein Sportflieger nicht vorschriftsmäßig ab, oder im Cockpit eines Airliners vergisst der Pilot, die Funkfrequenz rechtzeitig zu wechseln. Das geschieht rund 250 Mal im Jahr. "Wir sind innerhalb von sieben Minuten in der Luft", sagt einer der Piloten. "Wir bekommen lediglich eine Höhe, eine Richtung und eine Geschwindigkeit als Zieldaten. Innerhalb von zehn Minuten sind wir am Ziel, das wir überprüfen sollen. Da bleibt wenig Zeit für Überlegungen." Zumal den Piloten jede Aktion von der Bodenkontrollstation vorgegeben wird. Die sitzt im Fall der Wittmunder Jagdflieger im nahen Brockzetel und leitet die "Phantom" in einem Raum, der im Norden bis zur Insel Sylt, im Süden bis Hannover, im Osten bis Lübeck und im Westen bis zur deutsch/niederländischen Grenze geht. Jede Anweisung wird von den Piloten authentifiziert, also anhand eines Codes auf Echtheit überprüft, und dann prompt ausgeführt. Das wird geübt, tagein, tagaus, bis es den Piloten in Fleisch und Blut übergeht und sie in jeder Situation in Sekundenbruchteilen reagieren können. Darüber machen sie sich "keinen Kopf". Wenn auch der Adrenalinspiegel steigt, wenn es "auf Alarmrotte" geht.

Dreimal während der 24 Stunden Bereitschaft werden sie zum Probealarm rausgeholt. "Tango-Scramble" nennt sich das. "Tango" - T - steht für Training. Doch immer häufiger ist auch ein "Alpha-Scramble" dabei. "Alpha" - A - steht für echten Einsatz. Wenn die Ursache dann ein Airline-Pilot ist, der vergessen hat, die Funkfrequenz zu wechseln, fliegt sein Luftwaffen-Kollege anschließend mit dickem Hals nach Hause. Wie vor wenigen Wochen, als die Alarmrotte in Wittmund ihre drei Übungsflüge schon im Tagesverlauf hinter sich gebracht hatte, und die Besatzungen sich gegen 23.15 Uhr gerade schlafen legen wollten. Statt dessen mußten sie noch einmal los, über das Ruhrgebiet - und schnell mußte es auch gehen. Also flogen sie Überschallgeschwindigkeit über bewohntem Gebiet, eigentlich unüblich. Der Knall wurde von vielen Menschen am Boden für ein Schlagwetter unter Tage gehalten, Feuerwehr und Polizei rückten aus. Die Ursache war - zum Glück - die übliche: falsche Funkfrequenz eines Passagierflugzeugs.

Der CDU/CSU-Abgeordnete (MdB) Jens Spahn stellte im deutschen Bundestag einmal die Frage was der Zweck der Bundeswehr-Alarmrotten ist. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans Georg Wagner darauf: "Die Alarmrotten der Luftwaffe werden aus folgenden Gründen alarmiert: - zur Wahrnehmung der Souveränitätsrechte der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der lufthoheitlichen Aufgaben zur Sicherstellung der Unversehrtheit des Deutschen Luftraums, - zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des NATO Air Policing, hier insbesondere zur Sichtidentifizierung oder Überprüfung mit anderen Mitteln nicht zu identifizierender, unbekannter Luftfahrzeuge im Deutschen oder benachbartem NATO Luftraum und angrenzenden internationalen Gewässern, - zur Gewährung von Hilfeleistungen bei Luftnotfällen sowie - zur Abwehr einer möglichen Gefährdung aus der Luft durch zu terroristischen oder anderen kriminellen Zwecken missbrauchte Luftfahrzeuge (sog. RENEGADE-Fall). Dabei wird die Alarmierung zu Schutzflügen und Übungsschutzflügen unterschieden. Schutzflüge sind Flüge, die zur unmittelbaren Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland oder zur Wahrung der Unversehrtheit des Deutschen Luftraumes durchgeführt werden. Sie werden als ALPHA SCRAMBLE bezeichnet. Übungsschutzflüge entsprechen im Flugprofil und in den Flugphasen den Schutzflügen. Ihr Status entspricht jedoch dem eines Regierungsflugs. Sie werden als TANGO SCRAMBLE bezeichnet. Übungsschutzflüge werden grundsätzlich von Montag bis Freitag täglich bis zu dreimal durchgeführt. In der Luftwaffe erfüllen die Jagdgeschwader die Aufgabe zur Gestellung von Alarmrotten. Das Jagdgeschwader 72 ?Westfalen" (JG 72 W) am Standort Rheine/Hopsten wurde zum 7.Januar 2002 von diesem Auftrag entbunden. Im Zeitraum 1. Januar 2001 bis 7. Januar 2002 wurde von der Alarmrotte des JG 72 W ein Schutzflug durchgeführt."

Nach: Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/3638: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. August 2004 eingegangenen Antworten der Bundesregierung.

Aktuelle Entwicklungen in Europa

Europaweit entwickelt sich Schritt für Schritt ein flächendeckendes und vernetztes Luftverteidigungssystem. Im Rahmen dieses Systems stellt jeder Staat die erforderlichen Grundelemente zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein ortsfestes Luftraumbeobachtungssystem, welches sowohl mit der zivilen Luftfahrt als auch mit den benachbarten Luftraumbeobachtungssystemen Daten austauschen kann. Diese Systeme werden, der technologischen Entwicklung folgend, bald auch in der Lage sein, Raketen zu erfassen. Jedes Luftraumbeobachtungssystem verfügt über zumindest eine ortsfeste Führungszentrale, welche dazu befähigt ist, in einem zugewiesenen Raum Flugziele mit passiven Mitteln zu identifizieren sowie eigene und befreundete Abfangjäger und Fliegerabwehrwaffensysteme zu führen. Jeder Staat bringt zumindest jene Zahl an Abfangjägern ein, die ihm ermöglicht, den luftpolizeilichen Dienst im eigenen Luftraum zu gewährleisten, den Ausbildungsstand der Piloten zu halten und eine betriebswirtschaftlich vertretbare Materialerhaltung durchzuführen. Jeder Staat wird darüber hinaus Elemente bereitstellen, um im Falle einer speziellen Bedrohung einem Partnerstaat Mittel zur Verdichtung der Luftraumüberwachung und Luftverteidigung geben zu können, ohne dabei das eigene System lahmzulegen. Dies macht es überflüssig, durch jeden Staat permanent die Mittel für eine verdichtete Luftraumverteidigung zu unterhalten - das Konzept beruht aber auf fairem Geben und Nehmen und einem hohen Grad an "Interoperability". Bei den verlegbaren Mitteln handelt es sich um Abfangjäger, mobile Radargeräte, mobile Kontrollzentralen, Frühwarnflugzeuge und Fliegerabwehrwaffensysteme, welche auch zur Abwehr von Raketen geeignet sind. Österreich zum Beispiel verfügt dazu als einer von wenigen europäischen Staaten über mobile Radaranlagen und mobile Kontrollzentralen.

Es wird Sie verblüffen, aber Brigadegeneral Peter Schelzig hatte erst beim ?Berliner Colloquium 2004" am 21. und 22.April 2004 der Clausewitz-Gesellschaft e.V. und der Bundesakademie für Sicherheitspolitik beim Standortkommando Berlin in der Julius-Leber-Kaserne ausgeführt: "Ich trage nun die Maßnahmen vor, die die Luftwaffe zur Abwehr von Gefahren aus der Luft getroffen hat und deren rechtliche Einbindung. Erst mit dem 11. September 2001 haben wir begonnen, die Theorien von asymmetrischen Bedrohungen aus der Luft auch im Inneren eines Landes wirklich Ernst zu nehmen. Für den Bereich der Luftsicherheit ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und die ihr fachlich unterstellte Deutsche Flugsicherung zuständig. Nach sofort erstellten Analysen und Bewertungen der neuen Bedrohungslage für Deutschland durch alle Verantwortungsbereiche blieben schnelle Entscheidungen für den Bereich Abwehr von Gefahren aus der Luft erst einmal aus. Nach dieser zögerlichen Anfangsphase, die verständlicherweise auch von Zuständigkeitsfragen geprägt war, bekamen die Überlegungen durch das Ereignis (umherkreisendes kleines Privatflugzeug über den Hochhausschluchten mit einem wirren Piloten) am 5. Januar 2003 in Frankfurt neuen Schwung. Dieser erste, wenn auch relativ harmlose Luftzwischenfall in Deutschland, wirkte wie ein Katalysator für die weiteren Schritte. In der Folge nahm im Juli 2003 in Kalkar das "Nationale Lage- und Führungszentrum - Sicherheit im Luftraum" seinen Betrieb auf. Am 1.Oktober des gleichen Jahres wurde bereits die volle Einsatzbereitschaft erreicht." Dies liegt unter dem Kommando des Inspekteur der Luftwaffe als ?German Air Defence Commander" (GE ADCOM). Das ?Nationale Lage- und Führungszentrum - Sicherheit im Luftraum", abgekürzt NLFZ - SiLuRa, dient dabei als Arbeitsnukleus. In diesem NLFZ arbeiten Angehörige der zuständigen Ministerien eng zusammen:

? für den Bereich Luftverteidigung bilden die Vertreter der Luftwaffe das Kernelement mit der "Führungszentrale für in nationaler Zuständigkeit durchzuführende Maßnahmen der militärischen Luftverteidigung (FüZNatLV)";

? für den Bereich Innere Sicherheit stellen Beamte des Bundesgrenzschutzes in der "Außenstelle Sicherheit im Luftraum des Lagezentrums des BMI" die Aufgabenwahrnehmung sicher und

? für den Bereich Luftsicherheit wirkt ein Vertreter der Deutschen Flugsicherung als Koordinator für das BMVBW.


Die direkte Koordination zwischen der Flugsicherung und dem Einsatzführungsdienst bei einer Luftraumverletzung durch ein unbekanntes Flugobjekt erfolgt zwischen den Leitern des jeweiligen Flugsicherungs-Kontrollbereichs und der jeweiligen Radarstellung, die die Abfangjäger führt. Der Vertreter des BMVBW im NLFZ stellt die Zusammenarbeit sicher und arbeitet an der Weiterentwicklung mit. Doch dies hängt alles von der Entwicklung eines "Luftsicherheitsgesetzes" hierzulande ab, was erst jetzt in Gang kommt. (1) Hier gilt es, dass die Länder Strukturen schaffen und Verantwortlichkeiten festlegen. Die Länder werden durch das Nationale Lage- und Führungszentrum über eine drohende Gefahrenlage informiert und haben nun gleichzeitig die Gelegenheit, die Unterstützung durch die Streitkräfte anzufordern. Wie gesagt, dies ist jetzt erst in der Mache. Unglaublich genug. Ansonsten ist die Abfolge bei Luftraumverletzungen durch ungeklärte Flugobjekte jene: Gibt es unklare Lagen dann wird die nationale Luftraumüberwachung eingeschaltet, um eine Identifizierung herbeizuführen. Dazu wird der Alpha Scramble als Alarmierung und Einsatz einer Alarmrotte ausgerufen, entweder durch einen NATO-Commander auf großer Ebene oder national bei den Entscheidungsträgern. Danach erfolgt die "Interrogation" im Sinne von Abfangen und Sichtidentifizierung. Kommt es zum Fall der "Intervention" (= Abdrängung und zur Landung zwingen), dann sind die Entscheidungsträger entweder ein NATO-Kommandeut oder der Bundesminister der Verteidigung hierzulande. Ein Warnfeuerstoß kann nur entweder ein NATO-Kommandeur oder der Bundesminister der Verteidigung anordnen. Gleiches gilt für die deutliche Einstufung des Objektes als "feindlich" - und die Reaktion auf jenes Objektes als zur "Bekämpfung" freigegeben. Aber bereits bei einer Alarmierung der Jagdflugzeuge - dem Alpha Scramble - wird hier der German Air Defence Commander beteiligt. Daraus ergibt sich: Wenn es große "UFO"-Aufklärungsaktivitäten über Old Germany jemals gab, dann sind aufgrund der politischen Schaltungen die jeweils betroffenen Verteidigungsminister grundsätzlich diesbezüglich informiert und haben die Oberhoheit über den Luftwaffeneinsatz in ihrer Aufgabenwahrnehmung betreffs nationaler Verantwortung besessen. Davon ist aber nichts bekannt. In den NATO-Regelungen ist zudem seit Anfang an deutlich gemacht worden, dass die Aufgabenwahrnehmung zur Luftsicherheit über den einzelnen Staaten im Sinne eines TRANSFER OF AUTHORITY in der Verantwortung der Nationalstaaten direkt liegt und an sie direkt weitergegeben wird. Würde also ein "UFO" von England aus über Deutschland registriert, dann würde die NATO die Verantwortung hierfür an die erforderlichen Kräfte des Einsatzführungsdienstes und der Jagdflugzeuge dort direkt übergeben. Alle sich daraus ergebenden Maßnahmen liegen dann in der Hand des Bundesminister der Verteidigung. Militärische Mittel werden dabei nur dann eingesetzt, wenn ein Luftraumverletzter "die Bundesrepublik Deutschland von außen mit Waffengewalt angreift". Betreffs "UFOs" ist dies bekanntermaßen weltweit noch nie passiert. Gemäß Art. 87a Abs. 2 GG dürfen die Streitkräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Kennen Sie einen UFO-Paragraphen im Grundgesetz? Ich nicht. Darüber hinaus dürfen die Streitkräfte - auf Ersuchen der eigentlich zuständigen Behörde - auch im Wege der Amtshilfe tätig werden, geregelt durch das Verwaltungsverfahrensgesetz Deutschlands. Potenzielle "UFO"-Verfolgung geht im Gesetzesurwald unter. Typisch Deutsch eben.

(1) = Darin ist enthalten: Paragraph 14 des Entwurfs enthält das Spektrum zulässiger Einsatzmaßnahmen, die äußerstenfalls bis zur unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt reichen. Weiter unterscheidet das Gesetz in § 15 "sonstige Maßnahmen" wie Überprüfen, Warnen und Umleiten. Diese Maßnahmen kann aufgrund vorheriger Ermächtigung durch den Bundesminister der Verteidigung der Inspekteur der Luftwaffe als German Air Defence Commander anordnen, wenn ein entsprechendes Ersuchen der für die Luftsicherung zuständigen Stelle gestellt worden ist. Dies bedeutet betreffs "UFOs", dass sowohl Verteidigungsminister und auch der Inspekteur der Luftwaffe die Befehlsgewalt haben um die Einsätze der Alarmrotten zu genehmigen. Waffeneinsatz gegen jene "UFOs" hat Deutschland sich vorbehalten "nur erfolgen kann, wenn wir dem zugestimmt haben. Diese Aufgabe nimmt der Inspekteur der Luftwaffe in der Funktion als der German Air Defence Commander (GE ADCOM) wahr."

Begonnen hatte ich diesen Beitrag mit Ereignissen in unserem österr. Nachbarland. Deswegen möchte ich dort auch nochmals genauer hinschauen. Im Jahre 1955 legten die Signatarstaaten des Staatsvertrages die Verantwortung für die Wahrung der Souveränität in die Hände der österreichischen Bundesregierung. Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte der Luftraum eines jeden souveränen Staates in Europa einen potentiell militärischen Operationsraum dar, auch wenn der betroffene Staat am Boden gar nicht von den kriegerischen Auseinandersetzungen berührt wurde und der Krisenherd mehr als 1000 Kilometer weit entfernt lag. Das veränderte den Stellenwert der Lufthoheit grundsätzlich. Stellte ein Staat seinen Luftraum für eine Luftkriegsoperation zur Verfügung, so ergriff er Partei für jene Macht, die ihn benützte und hatte mit politischen und militärischen Reaktionsmaßnahmen seitens der gegnerischen Partei zu rechnen. Ganz besonders traf dies für die Neutralen zu. Die Republik Österreich hatte, wie im Zuge der Staatsvertragsverhandlungen zugesagt, am 26. Oktober 1955 die ?Immerwährende Neutralität nach dem Muster der Schweiz" erklärt. Schweden und die Schweiz bauten nach dem Zweiten Weltkrieg starke Luftstreitkräfte auf, um ihr politisches Überleben als souveräne und neutrale Staaten zwischen den um ihre Abgrenzung ringenden Machtblöcken des Kalten Krieges zu gewährleisten. Die schwedische Luftwaffe war in den Fünfzigerjahren mit 55 Einsatzstaffeln kurzfristig die viertstärkste Luftwaffe der Welt.

Die Signatarstaaten -insbesondere die Sowjetunion des Staatsvertrages -dürften zu Recht erwarten, dass Österreich nun mit ähnlicher Konsequenz an die Wahrung seiner Neutralität herangehen würde . Allein Österreich stand zu diesem Zeitpunkt ohne jegliches Instrumentarium dar, welches eine auch nur demonstrative Wahrung der Lufthoheit ermöglicht hätte. Das sicherheitspolitische Risiko war dementsprechend hoch und die Erhaltung der erst kürzlich erlangten Souveränität stand auf tönernen Beinen, denn das Bundesheer war nicht in der Lage, die neutralitätspolitisch bedeutsame Kernkompetenz der Wahrung der Lufthoheit wahrzunehmen. Dies hatte außenpolitische Konsequenzen, die ebenso peinlich wie gefährlich waren. Im Zuge der Suez-Krise 1956 und im Zuge der Libanon-Krise 1958 verletzten die Westmächte kontinuierlich mit Transportflugzeugen den österreichischen Luftraum. Österreich verfügte weder über Mittel, um diese Luftraumverletzungen zu dokumentieren noch um darauf zu reagieren. Die begreifliche und berechtigte politische Reaktion der Sowjetunion ließ nicht lange auf sich warten. Im Jahre 1962 wurde in Salzburg das Flugmeldebataillon 1 aufgestellt, die Vorgängerorganisation des heutigen Kommando Luftraumüberwachung (Kdo LRÜ). Im gleichen Jahr wurde mit dem Bau der Radarstation Kolomansberg und einer verbunkerten Flugmeldezentrale begonnen. Im Jahre 1967, während des Sechstagekrieges, wurde dieser neue Verband erstmalig alarmiert. Ein mobiles Radargerät verlegte nach Tirol und dokumentierte erstmals eine Luftraumverletzung. In die gefährliche Krise des Jahres 1968 (Tschechienkrise) ging die Republik Österreich auf Grund der nunmehr hergestellten Einsatzbereitschaft der Radaranlage und der Flugmeldezentrale auf dem Kolomansberg mit weit besseren Voraussetzungen.

Die Luftraumverletzungen wurden erkannt und durch die Flugmeldezentrale dokumentiert. Die Lagemeldungen der ?FlumZ" bildeten die Grundlage für diplomatische Proteste der Bundesregierung. Seit dem August 1968 ist die österreichische Luftraumüberwachung rund um die Uhr im Einsatz. Schon 5 Jahre später, 1973 erteilte die Bundesregierung den Auftrag zur Schaffung eines modernen integrierten Flugverkehrskontroll- und Luftraumbeobachtungssystems, dem Projekt ?GOLDHAUBE". Der damalige Bundeskanzler Kreisky war sich der Bedeutung der Luftraumüberwachung für die Außen- und Neutralitätspolitik voll bewusst.

1985 kaufte die Republik Österreich 24 grundüberholte Saab 35. Österreich verfügte ab 1988, als die Drakenflotte ihren Betrieb aufnahm, mit der ?GOLDHAUBE" über das modernste Luftraumbeobachtungssystem Europas und mit dem Draken über eine glaubwürdige und nach dem damaligen Stand der Technik noch durchaus effektive aktive Komponente zur Wahrung der Souveränität und Neutralität in der Luft. Seit der Verfügbarkeit der Draken-Abfangjäger verletzte übrigens kein Aufklärer des Warschauer Paktes mehr vorsätzlich den österreichischen Luftraum. Das Luftraumüberwachungssystem und die ersten Drakenpiloten hatten bald einen schwierigen Kriseneinsatz zu bewältigen. Bei diesem Einsatz ging es nicht mehr nur um die Wahrung der Neutralität, um das Abfangen nicht genehmigter Transportflüge, sondern vor allem darum, die offensichtlich außer Rand und Band geratenen jugoslawischen Streitkräfte daran zu hindern, ihre Operation gegen Slowenien auf österreichischem Territorium fortzusetzen.

Der Krieg in Jugoslawien eskalierte zum ersten Krieg der NATO seit ihrem Bestehen. Luftstreitkräfte spielten dabei eine entscheidende Rolle. Der österreichische Luftraum wurde zum Aufmarschraum, zumindest für jene Kategorien von Flügen, die die österreichische Bundesregierung genehmigt hatte, und es war Auftrag der Luftraumüberwachung, die von der Bundesregierung gewollte Ordnung im Luftraum zu überwachen und durchzusetzen. Zweite Aufgabe war es, die Regierung über die Entwicklung der Lage auf dem Balkan zu informieren. Die österreichischen Luftstreitkräfte haben mit der modernen ?GOLDHAUBE" und den 24 ?alten" Draken die geforderten Aufgaben erfüllt und sich dabei europaweit den Ruf der reaktionsschnellsten und effizientesten Luftpolizei erworben. Im Jahre 1997 übte die österreichische Luftraumüberwachung erstmals gemeinsam mit anderen europäischen Luftwaffen. Bis 2002 folgten 5 weitere multinationale Übungen. Mit großem Erfolg wurden ausländische Frühwarnflugzeuge, Abfangjäger und Mobilradaranlagen in das System ?GOLDHAUBE" integriert. Das in Österreich entwickelte Verfahren zur Koordination des zivilen und militärischen Flugverkehrs gilt als eines der flexibelsten und sichersten überhaupt. Dennoch: Es gab 2004 laut Anfragebeantwortung von Verteidigungsminister Scheibner 35 Luftraumverletzungen. Zwei von Seiten der Slowakei im Zuge einer Flugshow, eine durch eine tschechischen Hubschrauber, der "Rest", immerhin 32 Luftraumverletzungen, "ist technisch nicht einzelnen Staaten zuordenbar" und könnte "möglicherweise durch NATO - Mitgliedstaaten" erfolgt sein. Erstaunlich auch die Tatsache, dass keine verstärkte Aktivitäten bei der aktiven Luftraumüberwachung (Abfangjäger) verzeichnet werden konnten. "Alpha´s", so die heeresinterne Bezeichnung eines Abfangeinsatzes zur Klärung der Identität eines eindringenden Flugzeuges, wurden nicht verstärkt geflogen und eine "Sitzbereitschaft" im Flugzeugcockpit um die Reaktionszeiten zu erhöhen, wie sie z.B. während der Slowenienkrise bestanden hat, war ebenso wenig befohlen. Dabei können die bestens ausgebildeten Radar-Operators in der "Goldhaube"-Zentrale im Salzburger Pongau mit traumwandlerischer Sicherheit, anhand des Flugprofils, jene "unbekannten fliegenden Objekte" aus dem Luftverkehr herauspicken die im Zusammenhang mit der "Wahrung der Neutralität" ein Problem sein könnten. Man weiss zwar nicht wer mit was 32 mal den Luftraum Österreich´s verletzt hat, die NATO war es angeblich nicht.

Dies ist alles deswegen so interessant, da es wegen der großen Grenze Österreichs zu den östlichen sowie südöstlichen Nachbarn einsichtlich wird, wie "schutzlos" das Land lange Zeit war. Auch wenn man sieht, dass unser Nachbarland auch eine große UFO-Melde-Historie aufzuweisen hat - und zwar genau in jenem Zeitraum wo man wirklich nicht wusste was im österr. Luftraum los war.

Deutsch-deutsche Luftraumverletzungen während des "Kalten Kriegs"

Dies sollten Sie dazu aber auch wissen: Am 30. November 1945 wurde zwischen den Alliierten in Deutschland das Luftkorridorabkommen geschlossen (mit Ergänzungen an 18. Dezember). Hier wurde drei Luftkorridore (Berlin - Hamburg, Berlin - Bückeburg und Berlin - Frankfurt am Main) sowie eine Kontrollzone "Berlin" eingerichtet, die sich über ganz Groß-Berlin erstreckte und für die die selben Regelungen wie für die Korridore galt. In diesem Luftraum waren für die Alliierten (USA, GB, FR, SU) alle Flüge anmeldefrei und keinen Einschränkungen unterlegen. Die unterschiedliche Auffassung über den Status von Westberlin und die Einführung der DM in den westlichen Verwaltungssektoren führte 1948 zum Bruch der Alliierten. Nach sowjetischer Auffassung war Ganz-Berlin sowjetische Besatzungszone, lediglich die Verwaltung oblag in Westberlin den anderen Alliierten in ihren Sektoren. Die alliierten Flüge im Luftraum über Berlin klappten dennoch weiter pragmatisch und grundsätzlich störungsfrei. So führte auch der sowjetische An- / Abflug in Richtung ihres Flugplatzes Werneuchen mitten durch die zivilen Anflugwege nach Westberlin. Das war mit den Westmächten koordiniert. Die fliegerischen Aktivitäten der Westalliierten in Berlin dienten eigentlich zu deren "Versorgung". Deswegen gab es zwar allerlei Transportflüge, Beobachtungs- und Aufklärungsflüge, sogar Ausbildung, Training, VIP und Wartung, aber keine echten Kampfflugzeuge. Die DDR "zählte" für die Westmächte offiziell nicht als Partner (übergeordnetes reines Besatzungsrecht ohne deutsche Beteiligung und fehlende Anerkennung als Staat). Daher verwundert es, daß die Besatzung des am 07. Juni 1958 bei Frankenberg gelandeten Hubschrauber der US-Army durch DDR-Behörden - wenn auch komfortabel - festgehalten wurden. Die USA protestierten zwar bei der UdSSR, diese lehnte jedoch ab zu intervenieren. Da die DDR weder für die BRD, von wo aus der Einflug erfolgte, noch für die USA offiziell existierte, kam die Freilassung erst durch Vermittlung des Roten Kreuz zustande.

21.12.1957: Flugzeug unbekannter Nationalität überquert wiederholt DDR-Nordgrenze (Ostseeküste). 23.01.1958: Nichtidentifizierte "Düsenmaschine" fliegt 13:18 aus Raum Kassel in 10.000 m Höhe fast 200 km weit in die DDR ein. 29.05.1958: Zwei MiG-17 der DHS-Kette des 773. Jagdfliegerregiments aus Damgarten, fangen im Nordwesten der DDR (östlich Lübecks) eine belgische RF-84F, der 42.NATO- Aufklärungsstaffel, ab und zwingen sie zur Landung in Damgarten. An Bord der bewaffneten Maschine werden Luftbildkameras gefunden. Der Pilot Leutnant Paulus wird zwei Wochen später, auf belgische Bitten an die DDR-Regierung, freigelassen. 7.06.1958: Ein Hubschrauber der US-Army, an Bord neun Militärpersonen - darunter der Artillerie- Stabschef der 3.US-Panzerdivision, notlandet - angeblich auf dem Flug Frankfurt a.M. nach Grafenwöhr - bei Frankenberg (Bezirk Karl-Marx-Stadt; heute: Sachsen). Die Besatzung wird von der DDR in Dresden festgehalten und auf amerikanischen Antrag nach über einen Monat, am 19. Juli 1958 ausgeliefert.

26.05.1959: Zwei westdeutsche F 84 F-Jagdbomber verletzen die DDR-Lufthoheit im Bereich Ellrich- Nordhausen. 21.09.1959:  um 22:17 Uhr dringt ein Flugzeug unbekannter Nationalität aus der britischen Zone Westdeutschlands in DDR ein, fliegt zwanzig Minuten parallel zur Staatsgrenze und dreht bei Magdeburg nach Westen ab. 22.10.1959: Zwei F-84F (DD-107, DD-108) mit den Piloten Stabsunteroffizier Helmuth Kraus und Unteroffizier Rolf Hofmann vom westdeutschen Jagdbombengeschwader 34 kehren von einem Flug nicht zurück und werden vermißt. Der Verlust geht durch die gesamte Presse, großangelegte Suchaktionen in Oberfranken und der Oberpfalz bleiben erfolglos. Ein Absturz in der DDR oder CSSR wird immer wahrscheinlicher. An 17.11.1959 meldete die CSSR den Absturz und die Gefangennahme der beiden Piloten auf ihrem Territorium. Am 02.12.1959 können die Piloten wieder in die BRD zurückkehren. 16.02.1960: Ein Strahlflugzeug unbekannten Typs stößt, in 4.000 m Höhe von Hannover kommend, um 10:36 Uhr in DDR-Luftraum vor, den es eine Viertelstunde später mit 760 km/h nördlich von Coburg verläßt. 11.03.1960: um 20:35 Uhr erfolgt der Einflug eines Luftfahrzeuges in 10.000 m Höhe bei Öbisfelde in den Luftraum der DDR. Kurvt über Magdeburg, Ausflug Göttingen 20:10 Uhr. Die Landeaufforderung wurden nicht beachtet. 06.04.1960:  Ein NATO-Transportflugzeug dringt von der Ostsee her anfliegend, bis 7 km südwestlich von Rostock vor und dreht dort 22:43 Uhr nach Westdeutschland ab. 05.05.1960: Eine Maschine ohne Erkennungszeichen fliegt südostwärts bei Boitzenburg in 1.700 m Höhe ca. 90 km tief in DDR ein. Der Landebefehl sowjetischer Jagdflugzeuge wird mißachtet. Von einem Abschuß wird - lt. Generaloberst Jakubow - abgesehen. 20.05.1960: Sowjetische Jagdflugzeuge des 773 IAP (Damgarten) fangen geg. 13:00 Uhr eine C-47 der USAF (17. Luftarmee) bei Klütz (Raum Güstrow/Mecklenburg) ab und zwingen sie zur Landung. Das Flugzeug war auf dem Weg von Kopenhagen nach Hamburg und flog dabei bei Kühlungsborn (Ostsee) 35 km in den Luftraum der DDR ein. Die Maschine und die neun Personen an Bord ("Passagiere" und Besatzung) werden nach fünf (nach anderen Quellen sechs) Tagen in Richtung BRD freigegeben.

1961/1962: Mindestens zweimal im Monat "verirren" sich westliche Flugzeuge (auch aus Großbritannien und Frankreich) in die DDR. 18.03.1961: F 84-Jagdflugzeuge der Bundeswehr verletzen den DDR-Luftraum um 13:43 Uhr südlich von Helmstedt, fliegen in Richtung Erfurt und überqueren  wieder die Staatsgrenze um 13:51 Uhr westlich von Meiningen. 14.05.1961: Ein unbekanntes Flugzeug überfliegt um 2:05 Uhr in 6.000 m Höhe, etwa 10 km nordwestlich von Magdeburg, die Staatsgrenze der DDR, dreht bei Salzwedel  ab und verläßt den  DDR-Luftraum wieder um 2:12 Uhr. 14.09.1961: Um 15.19 Uhr, dringen zwei bundesdeutsche Jagdflugzeuge vom amerikanischen Typ F-84 "Thunderstreak" des Jagsdbombemgeschwaders 32 mit den Piloten Eberle und Pfefferkorn in 12.000 m Höhe bei Elend (Harz) in das Territorium der DDR ein. Sie fliegen auf der internationalen Luftfahrttrasse (die nur durch die UdSSR, als ehemalige Siegermacht, kontrolliert werden darf) nach Westberlin und landen im französischen Sektor, auf dem Flugplatz Tegel. Die Maschinen werden nicht, wie bisher verlautbart mit US-amerikanischen Hoheitszeichen versehen und von US-Piloten auf der Trasse in die BRD zurückgeführt, sondern von den französischen Militärs zerlegt und auf dem Flughafengelände vergraben. Die Übereste wurden in den 70er Jahren von Kampfmittelberäumern zufällig geborgen. Die Piloten waren mit Zivilmaschinen nach Westdeutschland zurückgekehrt. 18.08.1962: Eine Sea-Hawk der Bundeswehr dringt in das Gebiet der DDR ein. Gegen 13.20 Uhr erfolgt der Einflug in die DDR bei Eisenach in 11.000 m Höhe. Die Maschine wird von einem Abfangjäger (MiG-21) gestellt, beschossen und erheblich beschädigt. Sie schafft es noch zu einem Militärflugplatz im westdeutschen Ahlhorn.

28.01.1964: Die 62-4448, eine T-39 Sabreliner der USAF/701st Air Base Wing, wird über der DDR abgeschossen. Das Flugzeug startete um 14:01 Uhr in Wiesbaden. Die Maschine überflog gegen 14:50 Uhr die Staatsgrenze zur DDR in 8.000 m Höhe bei Diedorf in der Nähe von Mühlhausen. Die Maschine dringt 90 km tief ein. Sie wird von sowjetischen Abfangjägern gestellt und zur Landung aufgefordert. Die Besatzung befolgt die Aufforderung auch nicht nach Warnschüssen. Gegen 15 Uhr erfolgt der Abschuß, die Maschine zerschellte in einem Wald bei Vogelsberg, ca. 20 km nördlich von Weimar. Die Besatzungsmitglieder, Col. Hannaford, Cap. Millard sowie Capt. Lorraine, kommen dabei ums Leben. 10.03.1964: Ein Luftbildaufklärer vom Typ RB-66C der USAF/10th TRW/Alconbury dringt von Sembach kommend mit Spionageauftrag in den Luftraum der DDR ein. Südlich von Altenhausen (Kreis Haldenseben) wird der Aufklärer von einer sowjetischen DHS-Kette des 33. IAP aus Wittstock gestellt, zur Landung aufgefordert und, als die Besatzung nicht reagiert, mit Warnschüssen auf den Ernst der Lage aufmerksam gemacht. Als alle Forderungen unbeachtet bleiben, wird die RB-66 von einer MiG-19 abgeschossen. Die Trümmer stürzen auf ein freies Feld nördlich von Gardelegen. Ein Besatzungsmitglied wird beim Absprung leicht verletzt. Alle drei Besatzungsmitglieder, Capt. Holland, Capt. Kessler und First Lieutenant Welch, kehren nach vier Wochen zurück.

Jan. 1964 - Mai 1965: NATO-Flugzeuge verletzen ca. fünfzigmal das Hoheitsgebiet der DDR. 05.-11.04.1965: Im Raum Berlin bis westlich der Elbe findet eine Truppenübung der Land- und Luftstreitkräfte der NVA und der Sowjetarmee statt. Es kommen 500 Flugzeuge zum Einsatz. Mit ihnen werden Tiefflugeinsätze nahe der Überschallgeschwindigkeit ausgeführt. Am 07. April 1965 donnerten MiG-21 im Tiefflug und mit hoher Geschwindigkeit über Reichstag und Kongreßhalle in West-Berlin. Dort fand ab 15 Uhr eine Sitzung des Bundestages statt. Weitere MiGs fliegen einzeln und in Staffeln im Sturz- und Tiefflug über dem Tiergarten, den Flughäfen Tempelhof, Tegel und Gatow sowie den Hauptquartieren der Alliierten. Die Operation stellte klar: Berlin (West) gehört nicht der Bundesrepublik! Von Seiten der DDR waren die Flugzeugführer Wolf, Fischer, Brucke, Gareis und Weinhold beteiligt. 06.04.1966: Aufgrund einer Havarie droht das sowjetische Flugzeug von Hauptmann Kapustin und Oberleutnant Janow auf ein Westberliner Wohngebiet zu stürzen. Unter Opferung ihres Lebens, steuern die Piloten die Maschine aus dem Gefahrenbereich heraus in den Stößensee. 13.02.1967: Bei der Überführung fabrikneuer MiG-21U für das JG-1 nach Cottbus landet eine der sowjetischen Maschinen versehentlich auf dem Westberliner Flughafen Tegel. Der Pilot bemerkte den Fehler jedoch  und starten noch rechtzeitig, bevor die Startbahn durch einen Tanklastzug blockiert wurde. 18.08.1967: Die Lufthoheit der DDR wird zunehmend von BRD-Sportflugzeugen verletzt. Zudem wurden allein im letzten Jahr durch die Bundeswehrkompanien zur psychologischen Kriegsführung über 10.000 Ballon mit Flugschriften Richtung DDR gestartet, die nicht zuletzt die Flugsicherheit massiv gefährdeten.

1976 - 1980: Jährlich wird der Luftraum der DDR bis zu 35mal "in provokatorischer Absicht" verletzt, vorrangig durch zivile leichte Luftfahrzeuge der BRD. 18.09.1981: Zwölf Polen entführen eine Passagiermaschine, eine AN-24 der Fluggesellschaft LOT, nach Westberlin. Sowjetische Hubschrauber vom Typ Mi-8 des 239. Hubschrauberregiments versuchen vergeblich die Landung der Maschine in Berlin-Tegel zu verhindern. 1982: In den Wäldern der BRD werden atomare Mittelstreckenraketen der USA aufgestellt. Die Vorwarnzeit für einen Krieg reduziert sich auf Null. 1983: Polnischen Luftpiraten entführten eine Tu-134 der Fluggesellschaft LOT auf dem Flug nach Berlin-Schönefeld. Die Maschine landet in Tempelhof. 24.-26.11.1987: W. Reinhold, Stv. Minister für Nationale Verteidigung der DDR und Chef LSK/LV stellt auf der XX.Tagung der Verteidigungsminister des Warschauer Vertrages fest, dass im grenznahen Luftraum über dem Territorium der BRD und der Seegrenze der DDR jährlich 25.000 - 35.000 Luftziele, darunter zahlreiche Aufklärungsflugzeuge der NATO, durch das DHS der DDR aufgeklärt und beurteilt werden. In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Aufklärungsflüge des Gegners nahezu verdreifacht. Täglich kommt es zu "provokatorischen Handlungen" von Kampfflugzeugen der BRD und Dänemarks an der Seegrenze zur DDR. 1980/88: Innerhalb dieses Zeitraums werden 98 Luftraumverletzungen vom Territorium der BRD bzw. Westberlins aus registriert.

Nach: "Sowjetische Fliegerkräfte in Deutschland 1945-1994" von Lutz Freundt sowie "Die Piratenchronik" von Wolfgang Schreyer, Kongress-Verlag Berlin. Nebenbei ist es sehr erstaunlich, dass das Bundesarchiv-Militärarchiv in Freiburg betreffs Nationale Volksarmee und Ministerium für Nationale Verteidigung der DDR die kompletten historischen Akten jener Einrichtungen nach dem Fall der Mauer in die Hände bekam. Es ist wahrhaft verblüffend zu sehen, wie hervorragend der DDR-Apparat über die westdeutschen Aktivitäten sowie der NATO unterrichtet war und sogar geheime Sitzungsprotokolle hierzu besaß. Dies gehört auch zur Geschichte der DDR.

Quelle: CENAP-Archiv

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