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25.06.2012
Im letzten Jahr waren Schlagzeilen wie nachfolgende in den Medien reichlich zu finden und die Spekulationen über angebliche deutsche UFO-Akten schossen in die Märchenwelten der Ufologie und wie man sie auch heute noch in sogenannten UFO-Datenbanken (bunt gemischt mit Geschichten der Ufologie ohne wissenschaftlichen Wert) finden kann. Die deutsche Exopolitik welche eigentlich nur die Ufologie der 70iger ist, versucht mit reichlich Spekulation die UFO-Akten als den Beweis für das Wissen der Regierungen um UFOs und Außerirdische darzustellen. Hardcore-UFO-Fans bis hin zur ehemalig skeptisch eingestellten GEP unterstützen diese aktiv und passiv wohlwollend und so kann Exopolitik die Märchenwelten der Ufologie verbreiten welche ein aufnahmebereites- und dankbares Klientel findet, gerade nach dem Ufolgie-Supergau der gefakten Alienautopsie.
Bundestag soll Geheimnis lüften
Berliner will "UFO-Akten" sehen
Forscht die Bundesregierung über unidentifizierte Flugobjekte? UFO-Fans sind davon überzeugt. Ein Berliner will es jetzt genau wissen und fordert Einsicht in eine bisher unbekannte UFO-Studie des Bundestages. Doch der weigert sich bisher."Ich habe noch nie ein UFO gesehen", sagt Frank Reitemeyer. Von ihrer Existenz ist der 48-Jährige Berliner aber trotzdem überzeugt - und er ist sich sicher, dass die deutsche Politik schon lange von den unidentifizierten Flugobjekten weiß. Die Bundesregierung weist das kategorisch zurück. Doch Reitemeyer lässt nicht locker und hat jetzt den Bundestag verklagt: auf Herausgabe einer wissenschaftlichen UFO-Studie, die dieser einfach nicht öffentlich machen will.Weiß die deutsche Politik von UFOs?
Erstellt wurde sie vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Der Titel sagt eigentlich schon alles: "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen". Die Tageszeitung "Die Welt" will die Studie bereits gesehen haben und berichtet, dass die Autoren ein Interesse der deutschen Regierung an UFOs zumindest für plausibel halten, vor allem mit Blick auf den Kalten Krieg. "Zumindest in militärischer Hinsicht könnte nach damaliger Interessenlage durchaus ein Bedürfnis bestanden haben, Berichten oder Erscheinungen von Ufos nachzugehen und diese zu untersuchen," zitiert die "Welt" aus der Studie.
Von gesicherten Beweisen für eine deutsche UFO-Forschung ist freilich nicht die Rede. Und die Resolution der Vereinten Nationen, auf die schon im Titel der Studie Bezug genommen wird, lässt sich nur mit viel Wunschdenken als Verpflichtung zur staatlichen UFO-Suche interpretieren. Die Rede ist vielmehr von einer "Einladung", an "interessierte Mitglieder" der UN. UFO-Fans, allen voran die Initiative "Exopolitics", sehen das anders und pochen auf die Freigabe der deutschen UFO-Akten. So wie es in Frankreich, Chile, Dänemark oder Italien bereits seit Jahren praktiziert wird: Hier sind Informationen über UFO-Sichtungen vollständig oder in Teilen frei zugänglich.
Das will Frank Reitemeyer nun auf dem Rechtsweg auch in Deutschland erreichen. Hinweise gebe es ja genug, zum Beispielvom ehemaligen Lufthansa-Piloten Werner Utter, der nach seiner Pensionierung erzählte, er habe regelmäßig UFOs von seinem Cockpit aus gesehen. Ein wirrer UFO-Spinner, der Verschwörungstheorien nachjagt, sei er aber nicht. "Ich spreche von dem realen UFO-Phänomen, über das qualifizierte Leute ausgesagt haben, also Militärs, Generäle, Piloten, die ein geschultes Auge dafür haben." Die UFO-Studie des Bundestages sei ohnehin nur der erste Schritt für ihn. "Das sind noch nicht die UFO-Akten selber, nach denen ich seit zwei Jahren suche und forsche." Beim Verteidigungsministerium habe er auch schon angefragt, sei dort bisher aber abgeblitzt.
Bundestag beharrt auf Copyright
Der Bundestag vertritt die Ansicht, dass Studien des wissenschaftlichen Dienstes "mandatsbezogene Information der Abgeordneten" seien. Außerdem gelte das Urheberrecht: "Das Erstveröffentlichungsrecht steht dem Deutschen Bundestag zu", schreibt ein Sprecher des Parlaments auf Anfrage von n-tv. Den Verweis auf den Copyright-Sünder Karl-Theodor zu Guttenberg, der für seine Dissertation auf Texte des wissenschaftlichen Dienstes verwendet hatte, verkneift er sich.
Frank Reitemeyer aber will dieses Argument nicht gelten lassen. Erstens sei er Steuerzahler und zweitens sei ja laut Politik sowieso nichts an der UFO-Theorie dran. "Dann gibt es also auch keinen Grund, diese Akten geheim zu halten."
Kampf um mehr Transparenz
Es wird wohl voll werden im Saal 1103 des Berliner Verwaltungsgerichtes, laut Reitemeyer hätten sich eine ganze Menge Journalisten angekündigt. Denen dürfte es neben all dem Gerede von extraterrestrischen Besuchern auch um die rein terrestrischen Aspekte dieses Falles gehen. Denn Reitemeyer klagt mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz. "Es geht darum festzustellen, ob jeder Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Recht hat, in Behördenunterlagen einzusehen", sagt er.
Falls Reitemeyer gewinnt könnte also auch neuer Schwung in die Transparenzdebatte kommen. Prozesskostenhilfe hat der arbeitslose Hobby-Forscher schon mal bewilligt bekommen, und so sieht er sich also gewappnet – auch für den Fall, dass sein der juristische Kampf mit dem Bundestag in die nächste Instanz gehen sollte.
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Jetzt schreiben wir das Jahr 2012 und die UFO-Fans spekulieren immer noch über die deutschen UFO-Akten, dürfen diese aber nicht einsehen weil man ihnen unterstellt damit nicht richtig umzugehen und ist ja auch berechtigt. CENAP konnte nun einen befreundeten Juristen zur Einsichtnahme "der deutschen UFO-Akten" aktivieren und so liegen nun nachfolgend EXKLUSIV diese Akten vor und zeigen knallhart, das es sich um einen ganz anderen Hintergrund und Inhalt geht und keine Ufo-Akten darin vorkommen.
Fotos: © CENAP-ARCHIV
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Update. 8.11.2013
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Und weiter geht die Ufologie-Show der Exopolitik Deutschland welche in Zusammenarbeit mit den "drei großen Ufologen-Gruppen" steht!
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Quelle: Berliner Kurier
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Aktueller Background-Bericht von CENAP hierzu:
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Bundestag muss UFO- und Guttenberg-Unterlagen rausrücken