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UFO-Forschung - Zwischen der Wirklichkeit von deutschen UFO-Akten und der Ufologie Exopolitik-Wunschwelt

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25.06.2012 

Im letzten Jahr waren Schlagzeilen wie nachfolgende in den Medien reichlich zu finden und die Spekulationen über angebliche deutsche UFO-Akten schossen in die Märchenwelten der Ufologie und wie man sie auch heute noch in sogenannten UFO-Datenbanken (bunt gemischt mit Geschichten der Ufologie ohne wissenschaftlichen Wert) finden kann.  Die deutsche Exopolitik welche eigentlich nur die Ufologie der 70iger ist, versucht mit reichlich Spekulation die UFO-Akten als den Beweis für das Wissen der Regierungen um UFOs und Außerirdische darzustellen. Hardcore-UFO-Fans bis hin zur ehemalig skeptisch eingestellten GEP unterstützen diese aktiv und passiv wohlwollend und so kann Exopolitik die Märchenwelten der Ufologie verbreiten welche ein aufnahmebereites- und dankbares  Klientel findet, gerade nach dem Ufolgie-Supergau der gefakten Alienautopsie. 

 

Bundestag soll Geheimnis lüften

Berliner will "UFO-Akten" sehen


Forscht die Bundesregierung über unidentifizierte Flugobjekte? UFO-Fans sind davon überzeugt. Ein Berliner will es jetzt genau wissen und fordert Einsicht in eine bisher unbekannte UFO-Studie des Bundestages. Doch der weigert sich bisher."Ich habe noch nie ein UFO gesehen", sagt Frank Reitemeyer. Von ihrer Existenz ist der 48-Jährige Berliner aber trotzdem überzeugt - und er ist sich sicher, dass die deutsche Politik schon lange von den unidentifizierten Flugobjekten weiß. Die Bundesregierung weist das kategorisch zurück. Doch Reitemeyer lässt nicht locker und hat jetzt den Bundestag verklagt: auf Herausgabe einer wissenschaftlichen UFO-Studie, die dieser einfach nicht öffentlich machen will.Weiß die deutsche Politik von UFOs?

Erstellt wurde sie vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Der Titel sagt eigentlich schon alles: "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen". Die Tageszeitung "Die Welt" will die Studie bereits gesehen haben und berichtet, dass die Autoren ein Interesse der deutschen Regierung an UFOs zumindest für plausibel halten, vor allem mit Blick auf den Kalten Krieg. "Zumindest in militärischer Hinsicht könnte nach damaliger Interessenlage durchaus ein Bedürfnis bestanden haben, Berichten oder Erscheinungen von Ufos nachzugehen und diese zu untersuchen," zitiert die "Welt" aus der Studie.

Von gesicherten Beweisen für eine deutsche UFO-Forschung ist freilich nicht die Rede. Und die Resolution der Vereinten Nationen, auf die schon im Titel der Studie Bezug genommen wird, lässt sich nur mit viel Wunschdenken als Verpflichtung zur staatlichen UFO-Suche interpretieren. Die Rede ist vielmehr von einer "Einladung", an "interessierte Mitglieder" der UN. UFO-Fans, allen voran die Initiative "Exopolitics", sehen das anders und pochen auf die Freigabe der deutschen UFO-Akten. So wie es in Frankreich, Chile, Dänemark oder Italien bereits seit Jahren praktiziert wird: Hier sind Informationen über UFO-Sichtungen vollständig oder in Teilen frei zugänglich.


 

Das will Frank Reitemeyer nun auf dem Rechtsweg auch in Deutschland erreichen. Hinweise gebe es ja genug, zum Beispielvom ehemaligen Lufthansa-Piloten Werner Utter, der nach seiner Pensionierung erzählte, er habe regelmäßig UFOs von seinem Cockpit aus gesehen. Ein wirrer UFO-Spinner, der Verschwörungstheorien nachjagt, sei er aber nicht. "Ich spreche von dem realen UFO-Phänomen, über das qualifizierte Leute ausgesagt haben, also Militärs, Generäle, Piloten, die ein geschultes Auge dafür haben." Die UFO-Studie des Bundestages sei ohnehin nur der erste Schritt für ihn. "Das sind noch nicht die UFO-Akten selber, nach denen ich seit zwei Jahren suche und forsche." Beim Verteidigungsministerium habe er auch schon angefragt, sei dort bisher aber abgeblitzt.

Bundestag beharrt auf Copyright


 

Der Bundestag vertritt die Ansicht, dass Studien des wissenschaftlichen Dienstes "mandatsbezogene Information der Abgeordneten" seien. Außerdem gelte das Urheberrecht: "Das Erstveröffentlichungsrecht steht dem Deutschen Bundestag zu", schreibt ein Sprecher des Parlaments auf Anfrage von n-tv. Den Verweis auf den Copyright-Sünder Karl-Theodor zu Guttenberg, der für seine Dissertation auf Texte des wissenschaftlichen Dienstes verwendet hatte, verkneift er sich.

Frank Reitemeyer aber will dieses Argument nicht gelten lassen. Erstens sei er Steuerzahler und zweitens sei ja laut Politik sowieso nichts an der UFO-Theorie dran. "Dann gibt es also auch keinen Grund, diese Akten geheim zu halten."

Kampf um mehr Transparenz

Es wird wohl voll werden im Saal 1103 des Berliner Verwaltungsgerichtes, laut Reitemeyer hätten sich eine ganze Menge Journalisten angekündigt. Denen dürfte es neben all dem Gerede von extraterrestrischen Besuchern auch um die rein terrestrischen Aspekte dieses Falles gehen. Denn Reitemeyer klagt mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz. "Es geht darum festzustellen, ob jeder Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz das Recht hat, in Behördenunterlagen einzusehen", sagt er.

Falls Reitemeyer gewinnt könnte also auch neuer Schwung in die Transparenzdebatte kommen. Prozesskostenhilfe hat der arbeitslose Hobby-Forscher schon mal bewilligt bekommen, und so sieht er sich also gewappnet – auch für den Fall, dass sein der juristische Kampf mit dem Bundestag in die nächste Instanz gehen sollte.

 

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Jetzt schreiben wir das Jahr 2012 und die UFO-Fans spekulieren immer noch über die deutschen UFO-Akten, dürfen diese aber nicht einsehen weil man ihnen unterstellt damit nicht richtig umzugehen und ist ja auch berechtigt. CENAP konnte nun einen befreundeten Juristen zur Einsichtnahme "der deutschen UFO-Akten" aktivieren und so liegen nun nachfolgend EXKLUSIV diese Akten vor und zeigen knallhart, das es sich um einen ganz anderen Hintergrund und Inhalt geht und keine Ufo-Akten darin vorkommen.

Fotos: © CENAP-ARCHIV

 

 

 

 

 

 

 

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Update. 8.11.2013

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Und weiter geht die Ufologie-Show der Exopolitik Deutschland welche in Zusammenarbeit mit den "drei großen Ufologen-Gruppen" steht!

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Quelle: Berliner Kurier

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Aktueller Background-Bericht von CENAP hierzu:

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Dresden - Jens Lorek's CENAP (Statusreport und Update)

 

JENS LOREK - Rechtsanwalt - hier für CENAP

 

 

Fernsehteam"Erster Kanal" (der praktisch 100% der Bevölkerung Rußlands erreicht) war heute zw. 13.00 u. 14.30 Uhr bei mir. Es ging um den Prozeß am 13.11. vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie generell um "UFOs". Ich bin deswegen auch zweimal interviewt worden:

 

1. Der Prozeß: Ich habe erklärt, daß dieser Rechtsstreit nicht um "UFOs" oder "UFO-Akten" geführt wird, sondern darum, ob Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages für jedermann einsehbar sind oder nicht. Ob diese Ausarbeitungen nun UFOs oder Rinderzucht zum Gegenstand haben, spielt keine Rolle. Die wirklichen deutschen "UFO-Akten" sind schon längst bei CENAP veröffentlicht. In der Sache ist der Prozeß nur viel Aufregung um nichts.

 

2. UFOs allgemein: Anhand der Fragestellung merkte ich, daß für die russ. Journalisten der Ausdruck "UFO" gleichbedeutend ist mit "außerirdisches Raumschiff". Das habe ich richtiggestellt: "UFO" ist alles, was jemand am Himmel sieht und sich nicht gleich erklären kann. Für außerirdische Raumschiffe findet sich weit und breit keine Spur. Auf Bitten der Fernsehleute habe ich dann das "Greifswald-UFO" 1990 erläutert. Sie wollten wissen, warum dieses "UFO" heute noch für soviel Aufregung sorgt, wenn es doch als Fliegerabwehr-Schießübung der sowjetischen bzw. Warschauer-Paktstaat-Marine (also als Zielobjekt für solche Übungen) aufgeklärt ist. Ich: weil es das erste "UFO" ist, das in großem Umfang per Video aufgezeichnet wurde. Deswegen geistert es immer noch durch die "ufologische Landschaft".

 

3. Habe dann noch zwei "Astro-UFOs" geschildert: Nahbegegnung von Jupiter und Mond (wird als "Mondsonde", "UFO beim Mond" dgl. gemeldet) und Nahbegegnung von Jupiter und Venus ("zigarrenförmiges UFO mit Lichtern vorn und hinten"). Beides "mußte" ich auf Papier skizzieren; es wurde ausgiebig gefilmt.

 

4. Auf meine Nachfrage erfuhr ich: Die Sendung, für die das alles aufgenommen wurde, wird Ende der Woche in den allgemeinen Haupt-Nachrichten aus Moskau ausgestrahlt.  
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Update: 12.11.2013 
Quelle: gwup
 
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Update: 13.11.2013 
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Wenn Wichtigtuerei vor Gericht das Disaster der drei großen Ufologen-Gruppen mit ihren Untertassen-Träumen der Exopolitik unterstreicht!
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Ergebnis aus Dresden
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Wichtig war nur ein Satz, den die Rechtsanwältin des R. gesagt hat, als das Gericht erörterte, ob die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sie sagte, nach allem, was bekannt ist, handelt es sich bei der Ausarbeitung nur um eine "Hintereinanderreihung von bereits bekannten Quellen", und das sei kein "Werk" im Sinne des Urheberrechts. - Aber was soll dann die Klage? Wenn diese Ausarbeitung nur eine "Hintereinanderreihung von bereits bekannten Quellen" ist, was erwartet Herr R. denn dann vorzufinden, falls er doch die Ausarbeitung lesen darf? Noch in der ersten Instanz hatte Hr. R. so getan, als wenn diese Ausarbeitung die "UFO-Akten" der Bundesregierung wäre. Jetzt weiß seine Anwältin: es ist nur eine "Hintereinanderreihung von bereits bekannten Quellen". Für mich entpuppt sich der Rechtsstreit damit als eine Wichtigtuerei: prozessieren, um eine "Hintereinanderreihung von bereits bekannten Quellen" lesen zu dürfen. Von "UFO-Akten" reden, obwohl man weiß, daß da keine Akten sind, sondern nur eine "Hintereinanderreihung von bereits bekannten Quellen".
Erfreut-überrascht begegnete ich nach dem Verlassen des Gerichts dem Kamerateam des Erste Russischen Fernsehens, welches gerade Außenaufnahmen für den DIESE Woche kommenden Nachrichtenbeitrag gemacht hatte und sich kurzfristig entschloss mit dem repräsentativen Bauwerk sowie dem Kläger davor noch ein paar Aufnahmen für den Fernsehnachrichtensendung zu machen und den Nachrichtenbeitrag daher etwas aufzuschieben. Auch gut...
RA Jens Lorek für CENAP
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Update: 14.11.2013 
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Update: 26.06.2015 
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Bundestag muss UFO- und Guttenberg-Unterlagen rausrücken

Gericht entscheidet zu Gunsten der Informationsfreiheit

Der Bundestag muss bislang unter Verschluss gehaltene Ausarbeitungen seines WissenschaftlichenDienstes zur möglichen Existenz von Außeridischen und UFOs veröffentlichen. Dies gilt auch für Unterlagen, die Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) für seine Doktorarbeit nutzte, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem in Leipzig verkündeten Urteil entschied. Das Gericht stärkte damit die Informationsfreiheit von Medien und Bürgern gegenüber dem Staat.

Im ersten Fall hatte der Kläger unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetzes verlangt, ihm Einsicht in die Studie mit dem Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" zu geben. Diese Arbeit war auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstellt worden.
Der Kläger des zweiten Verfahrens wollte Ablichtungen von acht Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Bundestags erhalten. Diese Dokumente waren in den Jahren 2003 bis 2005 auf Anforderung von Karl-Theodor zu Guttenberg erstellt und von diesem für seine Dissertation verwendet worden. Guttenberg war unter anderem deshalb vorgeworfen worden, seine Doktorarbeit zu großen Teilen abgeschrieben zu haben. Nach der Aberkennung seines Doktortitels trat er 2011 von seinem Ministeramt zurück.
Die Bundestagsverwaltung muss laut Urteil nun beiden Klägern Einblick in die Papiere gewähren oder Kopien davon aushändigen. Nach Ansicht der Richter ist der Bundestag, "soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde". Dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht für die Arbeit von Abgeordneten gilt, ändere nichts daran.
Quelle: Die Welt

 
 

 

 

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