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UFO-Forschung - Gab es eine UFO-Landung am 17.Juni 1950 in der DDR ? Teil-1/4

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Im ersten Teil wollen wir die unterschiedlichen Angaben zu dem Geschehen aus den vorliegenden Informationen und Dokumente zu dem "UFO-Lande-Fall in der damaligen DDR" aufführen:

In Deutschland wurde dieser Zeitungs-Bericht aus der Nacht-Depesche (15.August 1952) bekannt:

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Diese Beobachtung kommt so auch in CIA und Blue-Book Dokumente als Abschrift vor:

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CIA:

Ausschnitt-Vergrößerung

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Blue Book / Spring 1952:

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Le Figaro(7.Juli 1952):

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Notar-Dokument zu den Angaben von Herr Oskar Linke:

Soweit die vorliegenden Dokumente aus denen unterschiedliche Angaben zu Entfernung zum Beobachteten sowie auch in Details erscheinen.

So ist es nicht unerheblich wenn von der nähesten Beobachtungs-Position die Entfernung zwischen 10, 40 und 80 Metern schwankt. Auffällig ist die Angabenschwankung zwischen den amerikanischen Aufzeichnungen gegenüber der Schilderung in der deutschen Nacht-Depesche, dies könnte auf Übersetzungsfehler oder Mißverständnisse zurückzuführen sein. Warum die Entfernung in diesem Fall nicht unwichtig ist, werden wir in nachfolgenden Punkten aufführen. Darunter fallen auch die Detail-Unterschiede bei der beobachteten Besatzung die zwischen metallisch glänzenden Anzügen (in CIA und BlueBook) und dicken Anzügen wie Polarforscher (Nacht-Depesche) sich unterscheiden. Das Objekt wird als "fliegende Pfanne" in den amerikanischen Quellen und in deutscher Quelle als Wärmflasche aufgeführt. Diese Punkte würden bei einem Vorfall bei Tage nicht ganz so wichtig erscheinen, aber bei einer Nacht-Beobachtung schon, da hier markante Beobachtungsdetails in der Wahrnehmung problematisch sind.

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Ort des Geschehens: Landstraße Zwischen Gleimersheim und Gleimersheim-Haselbach /Rhön in Südthüringen:

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Auf dieser Straße befanden sich Herr Oskar Linke mit seiner Tochter am 17. Juni 1950 gegen 2.30 Uhr MEZ

Nach CENAP-VorOrt-Begehung gehen wir davon aus, sich die Beobachtung zwischen Gleimershausen und dem ca. 1km weiter südlich liegenden großen Bauernhof abgespielt haben muss. Da die südlich führende Straße ab dem Bauernhof in immer flacherers Gelände führt und nicht mehr den Gegebenheiten wie sie aus der Zeugenbeschreibung erfolgt, entspricht.

Ebenfalls muss hier ein Beobachtungsdetail festgehalten bzw. berichtigt werden da es in aktuellen Berichten darüber falsche Angaben zur "Flugrichtung des Objektes" gibt. Es wird beim Abflug des Objektes die Flugrichtung Hildburghausen /Stockheim/ Coburg als  Südwestlich angegeben, was jedoch bei der Karte klar Südöstliche Richtung ergibt:

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Diese Flugrichtung Südost ist ebenfalls ein wichtiges Detail bei dieer Beobachtung wie es in nachfolgenden Punkten ersichtlich wird. Vielleicht liegt hier auch kein böser Wille vor, könnte ebenfalls ein Mißverständnis sein. Wenn man Damals sagte: "flog Richtung Westen (Bundesrepublik Deutschland)" da es ja an der Thüringen/Bayern-Grenze war, wurde es zu "Südwesten", aber ein Blick auf eine Karte hätte es schon früher getan.

CENAP-Mannheim

 




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Raumfahrt+Astronomie-Blog von CENAP 0