Blogarchiv
UFO-Forschung - IFO-Universität: Gefahr für Flugzeugpiloten Zahl der Drohnen-Vorfälle steigt deutlich

20.09.2017

cenap-infoline-titel-29

Nicht nur bei unserer UFO-Meldestelle verzeichnen wir ein Anstieg von "Drohnen" welche als solches von Zufall-Beobachtern nicht erkannt und uns gemeldet werden. So sind Anrufe und E-Mails mit Beschreibungen dieser "Flugobjekte" deutlich in den letzten Jahren angestiegen und führen auch bei Piloten für gefährliche Situationen beim Anflug/Abflug von Flughäfen:

.

drohne-161-v-modpremium

Hobby-Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit - und werden dadurch zu einem wachsenden Problem für die Flugsicherheit. Im Bereich von Flughäfen behindern sie nach einem Zeitungsbericht zunehmend Flugzeugpiloten. Die Deutsche Flugsicherung fordert Konsequenzen.

Flugzeugpiloten werden im deutschen Luftraum immer häufiger durch Drohnen behindert. Wie die "Rheinische Post" unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Flugsicherung berichtet, meldeten Piloten im Umfeld großer Flughäfen bis Ende August 60 Zwischenfälle. Im gesamten Vorjahr gab es 64 Vorfälle, 2015 nur 14.

Demnach wurden die meisten Behinderungen im Großraum des Frankfurter Flughafens gemeldet. Dort gab es in diesem Jahr bereits elf Vorfälle. Die Piloten im Raum Berlin-Tegel meldeten neun Behinderungen durch Drohnen, in Düsseldorf wurden fünf gemeldet. An anderen großen Flughäfen wurden drei oder weniger Vorfälle bekannt.

Hobby-Drohnen sichtbar machen

"Wir haben hier ein radikal zunehmendes Problem und rechnen für das gesamte Jahr mit einer Verdopplung der Behinderungen gegenüber dem Vorjahr", sagte der Vorsitzende der Deutschen Flugsicherung (DFS), Klaus-Dieter Scheurle. Drohnen müssten für die Flugsicherung sichtbar gemacht werden. Bisher sind Hobby-Drohnen für das Radar nicht zu erkennen.

Laut Medienberichten testet die DFS zusammen mit der Deutschen Telekom die Möglichkeit, Drohnen über das Mobilfunknetz zu orten. Dazu müssten die Drohnen aber einen LTE-Mobilfunksender bekommen. Der weltweit größte Drohnenhersteller DJI lehnt einen solchen Schritt wegen der zu hohen Kosten ab.

"Drohnenführerschein" ab Oktober

Die Gesetzeslage für Drohnenpiloten ist einigermaßen komplex: Nach der im April in Kraft getretenen neuen Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums gilt, dass jeder, dessen Drohne schwerer als 250 Gramm ist, an ihr eine Plakette mit dem Namen des Besitzers anbringen muss. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilogramm, braucht der Pilot ab 1. Oktober zudem einen Kenntnisnachweis - einen "Drohnenführerschein". Den stellen Institutionen aus, die das Luftfahrt-Bundesamt dazu akkreditiert hat.

Höher als 100 Meter dürfen Drohnen generell nur mit Sondererlaubnis fliegen. Verboten ist das Fliegen außerdem über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Industrieanlagen, Autobahnen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Objekten, Behörden - und generell bebauten Gebieten. An Flughäfen müssen die Drohnenpiloten einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun einhalten.

Drohnen werden immer beliebter: Nach Schätzungen der DFS werden allein in diesem Jahr 600.000 der teils schon für unter 100 Euro erhältlichen Fluggeräte in Deutschland verkauft.

Quelle: ARD

3002 Views
Raumfahrt+Astronomie-Blog von CENAP 0