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UFO-Forschung - Sie fliegen immer noch die Himmelslaternen - mit bösen Folgen!

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FEUER IN FLÖRSHEIM ___Hier brennen 1500 Strohballen
Flörsheim – Meterhohe Flammen! In einem Feldweg im Ortsteil Wicker brennen 1500 Strohballen und 200 Holzpaletten. Die Rauchentwicklung ist so stark, dass Straßen- und Luftverkehr beeinträchtigt werden.
Polizei und Feuerwehr schätzen, dass die Löscharbeiten 1-2 Tage dauern werden.
Bei der Polizei gingen mehrere Meldungen von Zeugen ein: Sie wollen über dem Tatort die in Hessen verbotenen Himmelslaternen gesehen haben! Wer sie angezündet hat, ist noch unklar.
Schaden: 80000 Euro!
Quelle: Bild
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POL-MTK: Pressemeldung Polizeidirektion Maintaunus 25.04.2015
25.04.2015 – 08:35
Hofheim (ots) - Pressemeldung Polizeidirektion Maintaunus
Flörsheim am Main - Verdacht der Brandstiftung
In einer Feldgemarkung im Ortsteil Flörsheim-Wicker wurde durch Anwohner ein Brand mehrerer Strohballen gemeldet. Nach Eintreffen der Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei konnte im Nachgang festgestellt werden, dass etwa 1500 Strohballen und 200 Holzpaletten brannten. Hierdurch kam es zu Beeinträchtigungen sowohl des Straßen- als auch des Luftverkehrs. Die Deutsche Flugsicherung wurde telefonisch in Kenntnis gesetzt. Ein Rundfunkwarnmeldung wurde herausgegeben. Die Löscharbeiten werden wohl nach Einschätzung des Feuerwehreinsatzleiters 1-2 Tage in Anspruch nehmen. Hier kann es noch zu weiteren Beeinträchtigungen kommen.
Durch unabhängige Zeugen wurde der Polizei mitgeteilt, dass sie zu diesem Zeitpunkt die in Hessen verbotenen Himmelslaternen gesehen haben, welche am Brandort niedergingen. Ein Verantwortlicher für die Entzündung der Himmelslaternen konnte nicht ermittelt werden. Eine genaue Brandursachenermittlung kann aufgrund der andauernden Löscharbeiten entsprechend erst später stattfinden.
Der Sachschaden wird zunächst auf etwa 80.000 EUR geschätzt. Eine exakte Benennung des Sachschadens ist erst nach Abschluss der Löscharbeiten möglich.
Hinweise nimmt die Polizei in Hofheim unter der Rufnummer 06192 20790 entgegen.
gefertigt: Grünewald, POK (KvD PD Maintaunus)
ots Originaltext: Polizeipräsidium Westhessen 
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2009:Himmelslaternen in Hessen verboten
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Die Hessische Landesregierung wird das Entzünden von so genannten „Himmelslaternen“ verbieten. Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden.
„Wir haben uns aufgrund der zunehmenden Zahl an Bränden, die durch diese Feuerlaternen entstanden sind, dazu entschlossen, ein landesweites Verbot auszusprechen“, sagte Innenminister Volker Bouffier heute in Wiesbaden.
Angesichts der zunehmenden Bekanntheit der Himmelslaternen und dem vermehrten Einsatz etwa bei Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten sei es in jüngster Zeit vermehrt zu Bränden gekommen, zuletzt an zwei Wohnhäusern in Dieburg.
 
Dabei waren zwei Dachstühle zerstört worden. Es entstand ein Sachschaden von 250.000 Euro. „Wir wollen den Menschen nicht die Freude am Feiern verbieten, aber wir mussten aufgrund der Ereignisse abwägen und dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Bränden Vorrang geben“, sagte Bouffier.
 
Das Land untersagt den Start von Himmelslaternen per Gefahrenabwehrverordnung. Für die Verfolgung und Ahndung sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. „Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5000 Euro rechnen“, sagte Bouffier. Die Verordnung tritt in Kürze in Kraft.
Diese Vorschrift erfasst die „Himmelslaternen“, die in der Regel aus Reispapier gefertigt sind, wobei der Auftrieb des Leuchtkörpers durch eine offene Flamme bewirkt wird. „Aufgrund dieser Bauweise geht von den Laternen eine nicht unerhebliche Brandgefahr aus“, begründete Bouffier die Regelung. Zudem bestehe nach dem Aufstieg solcher Flugkörper keine Möglichkeit mehr, die Flugrichtung zu kontrollieren bzw. sicherzustellen, dass sie nicht in unmittelbarer Nähe von Häusern, Wäldern oder sonstigen Plätzen und Flächen niedergehen. Das könne insbesondere in der anstehenden trockenen Jahreszeit zu gefährlichen Bränden führen, so Bouffier.
Bisher hatten die Kommunen die Möglichkeit, in ihren Gefahrenabwehrverordnungen eigene Verbotsregelungen zu treffen. Aufgrund der aktuellen Ereignisse hat sich die Landesregierung entschlossen, ein landesweites Verbot auszusprechen.
Quelle: Pressemitteilung © 2009 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

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